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Geräuschmessung

Sie lieben einen guten Fahrzeug-Sound genauso wie wir!

Als Hersteller, von Bauteilen im Bereich der Abgasanlage von Fahrzeugen, ist Ihnen die Geräusch­messung nach ECE R41.04 bzw. ECE R51.03 keine Unbekannte.

TÜV AUSTRIA Automotive führt sämtliche Prüf- und Messverfahren, unter Zuhilfenahme der modernsten Messinstrumente durch, um den gesetzlichen Anforderungen und den Kundenwünschen gerecht zu werden.

Ihr Ansprechpartner, unser Prüfingenieur, begleitet Sie während des gesamten Prüf- und Genehmigungsverfahrens und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Alles aus einer Hand und das kompetent, effizient und perfekt durchgeführt – das ist unser Credo!

Ganz getreu unserem Grundsatz: TÜV AUSTRIA. Einfach sicher. Mehr drin.

Datenblatt zum Messverfahren der Geräuschmessung ECE-R41.04 (Krafträder) und ECE-R51.03 (KFZ mehrspurig) Pass-by-Noise System

Um Austauschschalldämpfer und andere geräuschrelevante Austauschteile für Pkws und Motorräder mit Teilegutachten und anderen Ergebnisdokumenten auf den Markt bringen zu können, lassen Teilehersteller ihre Produkte gerne bei der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH prüfen.
Die bisherige Geräuschrichtlinie 70/157 EWG ist weiterhin gültig, jedoch nur für Fahrzeuge, welche auch im Serienzustand im Zuge ihrer Genehmigung nach dieser Richtlinie geprüft sind.
Neue Fahrzeugtypen mit einer Erstzulassung

  • ab dem 01.01.2016 (Fahrzeugklasse L) bzw.
  • 01.07.2016 (Fahrzeugklasse M)

sind nach den neuen Richtlinien ECE R41.04 bzw. R51.03 geprüft und bedürfen bei Umrüstung einer Begutachtung nach diesem neuen Maßstab.

Der Aufbau der Messstrecke hat sich nicht verändert. Sie ist nach wie vor 20 Meter lang

  • Linie AA‘ markiert die Einfahrt
  • PP‘ die Mitte und den Ort der Geräuschmessung und
  • BB‘ die Ausfahrt der Messstrecke.

Ausschlaggebend für die maximal zulässigen Geräuschpegel ist mit der neuen Richtlinie die spezifische Angabe des Leistungs-Masse Verhältnisses. Der grundlegende Unterschied zwischen alter und neuer Richtlinie ist, dass nach der Neuen, ein breiteres Spektrum an Fahrzuständen abgeprüft wird.
Die beschleunigte Vorbeifahrt wird nicht mehr, wie gehabt gemessen. Nun ist die Prüfgeschwindigkeit von 50 km/h am Messpunkt PP‘ einzuhalten, wobei ab AA‘ voll zu beschleunigen ist.
Im Vorfeld ist die korrekte Gangwahl zu treffen, ob der Toleranzwert für etwaige Abweichungen, der tatsächlich mit dem Fahrzeug möglichen Beschleunigung eingehalten wird.
Zusätzlich zu Beschleunigung und Geschwindigkeit, welche an PP‘ mit einer Toleranz von +/- 1 km/h einzuhalten ist, gilt es auch, das maßgebende Drehzahlband in der Zusatzprüfung nicht zu überschreiten.

Für die zusätzliche ASEP Prüfung (Additional Sound Emission Provision) werden weitere Fahrzustände abgeprüft. Diese Prüfung ist fakultativ. Der Hersteller kann eine Bestätigung über Einhaltung der Vorgaben erstellen. Im Einzelfall kann jedoch die Genehmigungsbehörde eine ASEP Prüfung verlangen. Die ASEP Prüfung hat mit verschiedenen Einfahrgeschwindigkeiten und mit derselben Gangwahl zu erfolgen, wie die Prüfung der beschleunigten Vorbeifahrt. Diese werden nach den Randbedingungen hinsichtlich Geschwindigkeit und Drehzahl in der ASEP Prüfung definiert.

Zur Überwachung, der nach den neuen Geräuschrichtlinien geforderten Parameter wie

  • Geschwindigkeit,
  • Beschleunigung und
  • Drehzahl sowie
  • der präzisen Fahrzeugführung nach Prüfvorgabe

ist eine leistungsfähigere Messtechnik erforderlich.

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE ist im Besitz einer zuverlässigen und zeiteffizienten Messtechnik.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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