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ÖNORM B1600

In Anlehnung an ÖNORM B 1600ff: Bewertung der Barrierefreiheit

Bestehende Gebäude müssen seit 31.12.2015 barrierefrei sein, damit sich Menschen mit Behinderungen selbstständig fortbewegen können und freien Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Informationen haben. TÜV AUSTRIA ist Ihr Partner, um die gesetzlichen Bedingungen bestmöglich zu erfüllen.

Menschen werden immer älter

Laut Prognose der Statistik Austria wird die Zahl der über 65-Jährigen in Österreich im Jahr 2030 von 1,6 auf 2,1 Millionen Personen gestiegen sein.

Nach einer im Auftrag des Sozialministeriums im Jahr 2015 erfolgten Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria haben in Österreich – nach eigenen Angaben – 18,4 % der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten eine dauerhafte Beeinträchtigung. Das sind hochgerechnet ca 1,3 Millionen Menschen.

Die Hauptursachen dauerhafter Beeinträchtigungen ab 15 Jahren in %:

  • 14 % Beweglickeit und Mobilität
  • 7,2 % mehrfache Beeinträchtigung
  • 2,9 % sehen
  • 2,1 % hören

Auf den Punkt gebracht
Barrierefreiheit betrifft alle, die gerne frei und uneingeschränkt wohnen, leben und sich bewegen möchten.

Denn Barrierefreiheit heißt:
Vorausplanen und an die Zukunft denken!

Vorteile durch unabhängige Überprüfung

Eine Bewertung der Barrierefreiheit, in Anlehnung an die OIB Richtlinie 4 sowie an die ÖNORM B 1600 Serie, in Form eines Gutachtens bringt klare Vorteile.

Für

  • Menschen mit Behinderungen

… ist Barrierefreiheit eine notwendige und gesetzlich
gebotene Voraussetzung für die selbständige Bewältigung des Alltags.

Für

  • Familien mit Kindern
  • Personen nach Krankheit oder Unfall
  • Altersbedingt mobilitätseingeschränkte Personen
  • Personen mit (schwerem) Gepäck

… ist Barrierefreiheit eine Notwendigkeit.

Für

  • uns alle

… ist Barrierefreiheit ein zusätzlicher Komfortgewinn!

Unser Servicepaket für Ihr Gebäude

  • Bauliche Bewertung des Objekts nach einer vorgegeben Checkliste, Erhebung des Ist-Standes, falls gewünscht Erarbeitung von Vorschlägen über bauliche Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit (in 3 Kategorien).
  • Optionale Berücksichtigung und Bewertung bezüglich Gehör- und/oder Sehbeeinträchtigung

Als Zusatzleistung kann TÜV AUSTRIA auf Wunsch nach § 82b GewO prüfen, ob Ihre Betriebsanlage den gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht.

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