Prüfung gemäß § 19a EisbG
Jede genehmigte Eisenbahnanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen eisenbahnrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen - ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebs). Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!
TÜV AUSTRIA ist eine akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 19a EisbG.