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Explosionsschutz

TÜV AUSTRIA Explosionsschutz, EX-Schutz, (C) Shutterstock, Leung Chopan

Explosionsschutz

Explosionsgefahr? Arbeiten Sie mit chemischen Stoffen? Arbeiten Sie mit entzündlichen und brennbaren Stoffen? Arbeiten Sie mit explosionsgefährdeten Gasen oder Stäuben? Entwickeln oder produzieren Sie Geräte und Einrichtungen, die in der Nähe von explosionsgefährdeter Atmosphäre eingesetzt werden sollen?
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, Beurteilung und der Prüfung von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können und bei der Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil:

Unsere erfahrenen Mitarbeiter können Sie auf Grund langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des Explosionsschutzes bei den unterschiedlichsten Problemstellungen optimal unterstützen:

 

Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche

  • Prüfung von elektrischen Anlagen innerhalb von Ex-Bereichen
  • Erstellung von Ex-Zonenplänen
  • Unterstützung bei der Anlagenplanung
  • Unterstützung bei Risiko- und Gefahrenanalysen
  • Beratung betreffend Explosionsschutzdokument
    (EU-Richtlinie 1999/92/EG bzw. VEXAT für Österreich)
  • Schulung und Weiterbildung des technischen Anlagenpersonals
  • Erstellung von Gutachten

Explosionsgeschützte Geräte und Betriebsmittel

  • Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach der ATEX-Richtlinie (in ganz Europa anerkannt)
  • Durchführung von EU-Baumusterprüfungen gemäß der ATEX-Richtlinie Anh. III oder Anh. IX
  • Durchführung von Audits in Fertigungsstätten für ATEX-Produkte nach ATEX-RL Anh. IV oder Anh. VII
  • Auswahl geeigneter Geräte in Ex-Bereichen
  • Expertise bei der Entwicklung von Geräten
  • Änderung von bescheinigten Betriebsmitteln
  • Schulung und Weiterbildung

Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche

Für die Installation elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - also die anlagenmäßige Zusammenschaltung von für sich bereits geprüften und bescheinigten Betriebsmitteln - ist die österreichische Bestimmung OVE E 8065 (in Verbindung mit EN 60079-14) mit Nachträgen heranzuziehen.

Diese ist eine nach der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) in Kraft gesetzte Bestimmung und daher verpflichtend einzuhalten.

Explosionsschutzdokument:

Die EU-Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem zur Erstellung und Führung eines Explosionsschutzdokumentes, welches Angaben über folgende Punkte enthalten muss:

  • die festgestellten Explosionsgefahren
  • die örtliche Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche und deren Einstufung in Zonen
  • die durchzuführenden Explosionsschutzmaßnahmen
  • die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen
  • den Umfang und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und Messungen
  • sowie alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen wie z.B. Arbeitsanweisungen, Warn- und Alarmpläne

Die österreichische Umsetzung dieser Richtlinie ist die Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT).

Ein gültiges Explosionsschutzdokument ist notwendige Voraussetzung für die nachfolgende korrekte Installation von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

Prüfung von Betriebsmitteln für explosionsgefährdete Bereiche nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Ausführung und Produktion explosionsgeschützt ausgeführter Betriebsmittel, Geräte und Komponenten ist gesetzlich verpflichtend durch die EU-Richtlinie 2014/34/EU, die sogenannte ATEX-Richtlinie abgedeckt  (Umsetzung in Österreich als ExSV 2015). 
TÜV AUSTRIA ist für die Durchführung von Prüfungen und Inspektionen nach dieser Richtlinie als akkreditierte Inspektionsstelle (Akkreditierungsumfang) und auch als "Notifizierte Stelle / Notified Body“ von der EU benannt (Notified Body Kennnummer 0408).

ATEX-Betriebsmittel müssen je nach verwendeter Zündschutzart, Kategorie, Gas- oder Staubatmosphäre oder Equipment Protection Level (EPL) nach einer oder mehreren der folgenden harmonisierten Europanormen (EN-Standards) konstruiert, gefertigt und geprüft sein, z.B.: 


Elektrische Betriebsmittel und Geräte:

  • EN IEC 60079-0: allgemeine Anforderungen
  • EN 60079-1: Druckfeste Kapselung "d"
  • EN 60079-2: Überdruckkapselung "p"
  • EN 60079-5: Sandkapselung "q"
  • EN 60079-6: Ölkapselung "o"
  • EN 60079-7: Erhöhte Sicherheit "e"
  • EN 60079-11: Eigensicherheit "i"
  • EN 60079-15: Zündschutzart "n"
  • EN 60079-18: Vergusskapselung "m"
  • EN 60079-26: Betriebsmittel mit Geräteschutzniveau (EPL) Ga
  • EN 60079-28: Einrichtungen die mit optischer Strahlung arbeiten
  • EN 60079-31: Schutz durch Gehäuse „t“ (Staub)
  • und weitere

 

Nicht-Elektrische Betriebsmittel:

  • EN ISO 80079-36: Nicht-elektrische Geräte, Grundlagen und Anforderungen „h“

  • EN ISO 80079-37: Nicht-elektrische Geräte, Schutz „c“, „b“ und „k“ (alle mit Kennzeichnung „h“)

Hinterlegung der technischen Unterlagen für ATEX-Geräte der Gerätekategorie 2 (nicht elektrisch) bei einer Notifizierten Stelle nach 2014/34/EU, Art. 13, Abs.(1) b) ii)

Für die Hinterlegung der technischen Unterlagen gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, Artikel 8 (1) b) ii) Art. 13, Abs.(1) b) ii) für Geräte, die keine Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte sind, bietet TÜV AUSTRIA bietet zwei Möglichkeiten an:

  • 1-jährliche Hinterlegung (Laufzeit: ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr)
  • 10-jährliche Hinterlegung (Laufzeit: 10 Jahre mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr)

Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Geräts mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen in dem für diese Bewertung erforderlichen Maße Entwurf, Fertigung und Funktionsweise des Geräts abdecken.

Sie enthalten u.a.:

  • Eine allgemeine Beschreibung der Geräte.
  • Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Montage-Untergruppen, Schaltkreisen usw.
  • Beschreibungen und Erläuterungen , die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise der Geräte erforderlich sind.
  • Eine Liste der ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der Sicherheitsaspekte der Richtlinie gewählten Lösungen, soweit Normen nicht angewandt worden sind.
  • Die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.
  • Prüfberichte

Überwachung des Qualitätssicherungssystems von Fertigungsstätten für ATEX-Geräte nach 2014/34/EU, Anhang IV oder Anhang VII

Eine solche Überwachung wird als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens für einige ATEX-Produkte verpflichtend gefordert.

TÜV AUSTRIA führt diese Auditierungen von Qualitätsmanagementsystemen bei Herstellern von ATEX-Produkten durch.  („Fertigungsstätten-Überwachung“)  Die Audits erfordern üblicherweise ein Zertifikat über ein bereits bestehendes QM-System nach ISO 9001 beim Hersteller. Die zusätzlichen ATEX-spezifischen Anforderungen werden nach EN ISO/IEC 80079-34 auditiert.

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