TÜV AUSTRIA - Immer in Ihrer Nähe
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Explosionsgefahr? Arbeiten Sie mit chemischen Stoffen? Arbeiten Sie mit entzündlichen und brennbaren Stoffen? Arbeiten Sie mit explosionsgefährdeten Gasen oder Stäuben? Entwickeln oder produzieren Sie Geräte und Einrichtungen, die in der Nähe von explosionsgefährdeter Atmosphäre eingesetzt werden sollen?
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, Beurteilung und der Prüfung von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können und bei der Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil:
Unsere erfahrenen Mitarbeiter können Sie auf Grund langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des Explosionsschutzes bei den unterschiedlichsten Problemstellungen optimal unterstützen:
Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche
Explosionsgeschützte Geräte und Betriebsmittel
Für die Installation elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - also die anlagenmäßige Zusammenschaltung von für sich bereits geprüften und bescheinigten Betriebsmitteln - ist die österreichische Bestimmung OVE E 8065 (in Verbindung mit EN 60079-14) mit Nachträgen heranzuziehen.
Diese ist eine nach der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020) in Kraft gesetzte Bestimmung und daher verpflichtend einzuhalten.
Explosionsschutzdokument:
Die EU-Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem zur Erstellung und Führung eines Explosionsschutzdokumentes, welches Angaben über folgende Punkte enthalten muss:
Die österreichische Umsetzung dieser Richtlinie ist die Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT).
Ein gültiges Explosionsschutzdokument ist notwendige Voraussetzung für die nachfolgende korrekte Installation von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Ausführung und Produktion explosionsgeschützt ausgeführter Betriebsmittel, Geräte und Komponenten ist gesetzlich verpflichtend durch die EU-Richtlinie 2014/34/EU, die sogenannte ATEX-Richtlinie abgedeckt (Umsetzung in Österreich als ExSV 2015).
TÜV AUSTRIA ist für die Durchführung von Prüfungen und Inspektionen nach dieser Richtlinie als akkreditierte Inspektionsstelle (Akkreditierungsumfang) und auch als "Notifizierte Stelle / Notified Body“ von der EU benannt (Notified Body Kennnummer 0408).
ATEX-Betriebsmittel müssen je nach verwendeter Zündschutzart, Kategorie, Gas- oder Staubatmosphäre oder Equipment Protection Level (EPL) nach einer oder mehreren der folgenden harmonisierten Europanormen (EN-Standards) konstruiert, gefertigt und geprüft sein, z.B.:
Elektrische Betriebsmittel und Geräte:
Nicht-Elektrische Betriebsmittel:
Für die Hinterlegung der technischen Unterlagen gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, Artikel 8 (1) b) ii) Art. 13, Abs.(1) b) ii) für Geräte, die keine Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte sind, bietet TÜV AUSTRIA bietet zwei Möglichkeiten an:
Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Geräts mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen in dem für diese Bewertung erforderlichen Maße Entwurf, Fertigung und Funktionsweise des Geräts abdecken.
Sie enthalten u.a.:
Eine solche Überwachung wird als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens für einige ATEX-Produkte verpflichtend gefordert.
TÜV AUSTRIA führt diese Auditierungen von Qualitätsmanagementsystemen bei Herstellern von ATEX-Produkten durch. („Fertigungsstätten-Überwachung“) Die Audits erfordern üblicherweise ein Zertifikat über ein bereits bestehendes QM-System nach ISO 9001 beim Hersteller. Die zusätzlichen ATEX-spezifischen Anforderungen werden nach EN ISO/IEC 80079-34 auditiert.