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Spielgeräte, Sportgeräte, Freizeitgeräte, Spielplätze, Fitnessstudios

Spiel Shutterstock (c) Pixinoo

Spielgeräte, Sportgeräte, Freizeitgeräte

Ein gutes Spielgerät bzw. Freizeitgerät zeichnet sich vor allem durch folgende Eigenschaften aus: Hoher Spielwert bzw. Erlebniswert, Attraktivität und Sicherheit - durch eine Spielplatzprüfung TÜV AUSTRIA geprüft.

Spielwert und Attraktivität müssen bereits bei der Konzeption des Spielgerätes überlegt werden. Die Sicherheit ist weitgehend von der Ausführung, aber auch von Aufstellung und Anordnung vor Ort abhängig.

Wie sicher sind Spielgeräte und Freizeiteinrichtungen?

Attraktive Spielgeräte mit hohem Spielwert sind zwangsläufig nicht ungefährlich. Sturz und Fall wollen gelernt sein. Verletzungen können dennoch immer passieren, denn 100%-ige Sicherheit ist nicht möglich.

Kundennutzen

maßgebliche TÜV AUSTRIA-Mitarbeit an den Spielgerätesicherheitsnormen in Österreich (Vorsitz) und Europa (Vorsitz bei der Bodennorm)

Kriterien für sichere Spiel- und Freizeitgeräte

  • die nötige Festigkeit und Standsicherheit
  • keine gefährlichen Fallen sowie Spielabläufe mit klar erkennbaren Gefährdungen
  • ausreichende Frei- und Fallräume
  • der freien Fallhöhe entsprechender Fallschutz
  • konsequentes Management für Prüfung und Instandhaltung

Spielgeräte

Pro Jahr verunglücken laut Kuratorium für Verkehrssicherheit etwa 8.200 Kinder auf Österreichs Spielplätzen. Der Verantwortliche für diese Unfälle ist leicht ausgemacht: Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes. Deshalb ist es für Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, Fast-Food-Ketten und dgl. wichtig, die Spielplätze regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrollieren zu lassen.

Viele Unternehmen outsourcen die Überwachung und schalten den TÜV AUSTRIA ein. Hersteller konsultieren den TÜV AUSTRIA nicht nur im Zuge von Spielplatzüberprüfungen und Typenprüfungen, sondern auch für sicherheitstechnische Unterstützungen bereits bei Neuentwicklungen.

Prüfung von Spielplätzen

  • Erstmalige Prüfungen nach Neuaufstellung von Geräten
  • Hauptprüfungen, insbesonders nach dem Winter, und operative Prüfungen (etwa vierteljährlich) gemäß EN 1176,
  • Sachverständigenbeurteilung auf Basis der akzeptierten Normen und Vorschriften und gegebenenfalls, wenn vorher zugrundegelegt: ÖNORM S 4235 bzw. DIN 7926
  • Prüfumfang: Spielgeräte samt Aufstellungsverhältnissen auf dem Spielplatz (Freiräume, Einfriedungen,Verkehrswege, etc.), Prüfungen der Falldämpfung des Bodens, nötigenfalls mit dem Euro-Prüfgerät (HIC-Methode gemäß EN 1177)
  • Dokumentation: dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Spielgeräte und Mängel
  • Fotodokumentation bei Mängeln, Vorschläge für die Durchführung von Reparaturen und Sanierungen, Evidenzhaltung der Prüfergebnisse
  • Typenprüfung von Geräten mit Festigkeits- und Standsicherheitsnachweisen
  • Typenprüfung von Fallschutzmaterialien mit dem Euro-Prüfgerät (HIC-Methode gemäß EN 1177)
  • Unterstützung und Begutachtungen
  • Seminare
  • Sicherheitstechnisches Coaching bei Herstellern und Betreibern

Skateanlagen

Inlineskating und Skateboardfahren ist nachwievor in. Verletzungen beim Skaten sind keine Seltenheit, jährlich müssen tausende Skater in Spitälern behandelt werden. Die Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand des Skateparks. Deshalb ist es für Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, und dgl. wichtig, die Skateparks regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrollieren zu lassen. Viele Unternehmen outsourcen die Überwachung und schalten den TÜV AUSTRIA ein. Hersteller konsultieren den TÜV AUSTRIA nicht nur im Zuge von Skateparküberprüfungen und Typenprüfungen, sondern auch für sicherheitstechnische Unterstützung bereits bei Neuentwicklungen.

Prüfung von Skateanlagen:

  • Erstmalige Prüfungen nach Neuaufstellung von Geräten, Prüfgrundlage ÖNORM EN 14974
  • Wiederkehrende Prüfung, meist Jahresprüfung, Prüfgrundlage ÖNORM EN 14974
  • Prüfumfang: Skateanlagen samt Aufstellungsverhältnissen in den Skateparks (Freiräume, Einfriedungen,Verkehrswege etc.)
  • Dokumentation: dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Skateanlagen und Mängel, Fotodokumentation bei Mängeln, Vorschläge für die Durchführung von Reparaturen und Sanierungen, Evidenzhaltung der Prüfergebnisse
  • Typenprüfung von Geräten mit Festigkeits- und Standsicherheitsnachweisen
  • Unterstützung und Begutachtungen
  • Seminare
  • Sicherheitstechnisches Coaching bei Herstellern und Betreiber

Künstliche Kletterwände

Fast alles eignet sich als Aufstellungsort für "Künstliche Kletterwände", etwa Kellergewölbe, Betonbunker, Turnsäle, etc. und die Zuschauer können daneben ihren Kaffee genießen. Aber auch ohne Wind und Wetter ist beim Klettern Sicherheit angesagt - daher der Ruf nach Normung (europäischer Normentwurf EN 12572) und nach Prüfung. Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer "Künstlichen Kletterwände". Deshalb ist es für Gemeinden, Vereine, und dgl. wichtig, die Geräte regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrollieren zu lassen. Viele Unternehmen outsourcen die Überwachung und schalten den TÜV AUSTRIA ein. Hersteller konsultieren den TÜV AUSTRIA nicht nur im Zuge von Überprüfungen am Aufstellungsort und Typenprüfungen, sondern auch für sicherheitstechnische Unterstützung bereits bei Neuentwicklungen.

Prüfung von "Künstlichen Kletterwänden"

  • Nachweisprüfung nach der Montage Prüfgrundlage EN 12572 sowie Stoßprüfungen und Bruchfestigkeitsprüfungen von Bauteilen
  • Wiederkehrende Prüfung, meist Jahresprüfung, gemäß ÖNORM B 2609
  • Prüfumfang: Künstliche Kletterwände samt Aufstellungsverhältnissen, (Schutzverkleidungen, Bodenbeschaffenheit, Freiräume etc.)
  • Dokumentation: dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Kletteranlagen und Mängel,
  • Fotodokumentation bei Mängeln, Vorschläge für die Durchführung von Reparaturen und Sanierungen, Evidenzhaltung der Prüfergebnisse

Typenprüfung von "Künstlichen Kletterwänden"

  • Unterstützung und Begutachtungen
  • Seminare
  • Sicherheitstechnisches Coaching bei Herstellern und Betreibern

Turngeräte

Sportausübung bedeutet erhöhtes Risiko. Dies gilt auch für kontrolliertes Risiko beim Turnen. Sichere Turngeräte sind dabei Voraussetzung für ein akzeptierbares Restrisiko. Normgerechte Ausführung sowie regelmäßige Überprüfungen sind dabei die wichtigsten Garanten.

Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer "Turn- und Sportgeräte". Deshalb ist es für Gemeinden, Vereine, Schulen und dgl. wichtig, die Geräte regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrollieren zu lassen. Viele Unternehmen outsourcen die Überwachung und schalten den TÜV AUSTRIA ein.

 

Prüfung von Turn- und Sportgeräten

  • Erstmalige Prüfungen nach Neuaufstellung von Geräten, Prüfgrundlage ÖNORM B 2609
  • Wiederkehrende Prüfung, meist Jahresprüfung, gemäß ÖNORM B 2609
  • Prüfumfang: Turn- und Sportgeräte samt Aufstellungsverhältnissen (Sicherheitsabstände, Anordnung, etc.)
  • Dokumentation: dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Turnanlagen und Mängel, Fotodokumentation bei Mängeln, Vorschläge für die Durchführung von Reparaturen und Sanierungen, Evidenzhaltung der Prüfergebnisse
  • Unterstützung und Begutachtungen
  • Sicherheitstechnisches Coaching bei Herstellern und Betreibern

Fitness-Studios: mit TÜV AUSTRIA Qualitätsauszeichnung

Fitnessstudios mit TÜV AUSTRIA Qualitätsauszeichnung sind anerkannte Partner. Doch was bringt die Qualitätsauszeichnung und wie wird sie durchgeführt?

Fitness-Studios: TÜV AUSTRIA geprüften Geräten

Die Palette der zur Verfügung stehenden Geräte reicht noch immer von „Selfmade im Hinterhof“ bis zu Designer-Geräten. Der Wellnesstrend hatte jedoch positive Wirkung auf die Fitnessstudios. Die Qualität der Geräte und des Umfeldes sind gestiegen.

TÜV AUSTRIA führt Prüfungen an Fitness-Geräten in ganz Österreich und zu günstigen Konditionen durch

TÜV AUSTRIA greift dabei auf den Erfahrungsschatz einer langjährig tätigen akkreditierten Inspektionsstelle zurück. Unsere Überprüfung und der darüber erstellte schriftliche Prüfbefund verhilft nicht nur den Benutzern sondern auch den Verantwortlichen des Fitnessstudios zu einem wesentlich höheren Maß an Sicherheit.

Fitness-Studios: Hauptprobleme von Fitness-Geräten

  • falsche Aufstellung hinsichtlich Standsicherheit und zu anderen Geräten mit gegenseitiger Gefährdung
  • Verwendung von unzureichenden Ersatzteilen
  • „Versteckte“ Schäden durch Materialermüdung

Fitness-Studios: Haftung bei Unfällen in Studios - Hintergrundinformationen

Fitnessstudios betreiben hauptsächlich Geräte die keine Medizinprodukte gemäß Medizinproduktegesetz-MPG sind. Hier sind besondere Anforderungen an Prüfungen gestellt. Trotzdem wird im Falle eines Unfalles vor ein Gericht folgendes schlagend:

Die Haftung des Betreibers kann eine Dreifache sein, nämlich

  1. eine zivilrechtliche Haftung
  2. eine strafrechtliche Haftung
  3. eine verwaltungsrechtliche Haftung

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die häufigste zivilrechtliche Haftungsgrundlage für allfällige Schadensersatzansprüche aus Unfällen ist die Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das Eintreten für eine Schuld die man gegenüber anderen hat, nennt man Haftung. Als Rechtsgrundlage kommen entweder die vertragliche Haftung oder die allgemeine Verkehrssicherungspflicht in Betracht.

Schutz und Warnung des Verkehrsteilnehmers

Aufgrund dieser Verkehrssicherungspflicht muss jeder, der einen Verkehr eröffnet, im Rahmen des Zumutbaren die Verkehrsteilnehmer schützen oder zumindest warnen. Wer ein Fitnessstudio betreibt eröffnet einen Verkehr im vorgenannten Sinn und ist daher für die Sicherheit verantwortlich.

Die Fitnessgeräte müssen aktuellen Normen sowie allfällig gesetzlichen Vorgaben entsprechen und auch entsprechend instandgehalten werden, sodass sie funktionsfähig und nicht gefährlich sind.

Die Fitnessgeräte stellen von Menschen aufgeführte Werke im Sinne des § 1319 ABGB dar.

§ 1319 ABGB ist ein spezieller geregelter Tatbestand, der allgemein anerkannten Verkehrssicherungspflicht. Er lautet:

„Wird durch Einsturz oder Ablösung von teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatz verpflichtet, wenn der Ereignung die Folge einer mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Sorgfalt angewendet habe.“

Abgesehen davon

  • wird seitens der Behörden immer wieder mittels Bescheid gefordert dass die Fitnessgeräte einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden müssen. Schauen Sie in Ihrem Gewerberechtsordner nach.
  • stellt der Hersteller der Fitnessgeräte Forderungen hinsichtlich Instandhaltung und Prüfung, die für einen sicheren Betrieb einzuhalten sind


Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir die Überprüfung Ihrer Fitnessgeräte für Sie vornehmen dürfen, stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung. Die TÜV AUSTRIA führt diese Prüfungen in ganz Österreich und zu erstaunlich günstigen Konditionen durch.

TÜV AUSTRIA greift dabei auf den Erfahrungsschatz einer langjährig tätigen akkreditierten Prüf-Überwachungsstelle zurück. Unsere Überprüfung und der darüber erstellte schriftliche Prüfbefund verhilft nicht nur den Benutzern sondern auch den Verantwortlichen des Fitnessstudios zu einem wesentlich höheren Maß an Sicherheit.

Fitness-Studios: Sicherheitsfaktoren von Fitnessgeräte

  • die ausreichende Standfestigkeit
  • die Festigkeit von Bauteilen
  • die ausreichende Vermeidung von Quetsch- und Scherstellen
  • die entsprechende Auslegung von Verschleißteilen
  • die richtige Betreuung und Anwendung der Übungen


Übungsanleitungen und Informationen über die richtige Benutzung auf den Geräten wird dringend empfohlen, Warnhinweise müssen am Gerät angebracht werden.

  • Überprüfung vor Inbetriebnahme und in den geforderten Intervallen sowie laufende Instandhaltung

Fitness-Studios: Studio haftet bei Schäden & Schmerzensgeld für Fitness-Sportler

Wer in einem Fitness-Studio trainiert, darf sich darauf verlassen, dass die Sportgeräte sicher sind. Der Betreiber muss die Anlage regelmäßig prüfen und warten.

Die Betreiber von Fitness-Studios müssen die Sportgeräte in regelmäßigen Abständen überprüfen.

Schmerzensgeld für Fitness-Sportler

So hat ein Gericht einem Fitness-Sportler Schmerzensgeld zugesprochen, der in einem Sportstudio durch ein defektes Gerät erheblich verletzt worden war.

Der Mann war von einer Metallstange am Kopf getroffen worden, als an dem Sportgerät ein Stahlseil riss.

Bei ausreichender Kontrolle wäre zu erkennen gewesen, dass das Seil schadhaft war, entschieden die Richter.

Der Betreiber des Studios sei dazu verpflichtet, die Geräte in kurzen Abständen fachkundig zu überprüfen, heißt es in dem Urteil.

Vernachlässige er die nötigen Kontrollen, so hafte er für Schäden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir die Überprüfung Ihrer Fitnessgeräte für Sie vornehmen dürfen, stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

Fitness-Studios: Ablaufprozess für die Qualitätsauszeichnung

Die Qualitätsauszeichnung von Unternehmen (z. B. auch von Fitnessstudios) ist heute in verschiedenen Bereichen unabdingbar. Für die Auswahl als Geschäftspartner, aber auch als Entscheidungskriterium für Kunden, werden grundlegende Qualitätsstandards (z. B. ISO 9000) vorausgesetzt.

Die Beurteilung und Qualitätsauszeichnung erfolgt dabei auf objektiver und unabhängiger Basis nach anerkannten Kriterien durch eine überparteiliche Stelle. Im o. a. Projekt führt der TÜV AUSTRIA die dazu nötigen Prüfungen durch.

Die speziell für Fitnessstudios erstellten Qualitätskriterien sind auch in anderen Ländern (Deutschland, Schweiz und weitere) akzeptiert und bewährt.

Der Nutzen der Qualitätsauszeichnung liegt somit in der Auszeichnung des Fitnessstudios als vollwertiger Vertragspartner, aber auch als sichtbares Zeichen für den Kunden, dass ihm hier der heute erwartete Stand von Sicherheit, Gesundheit und Infrastruktur geboten wird. Nachstehend finden sie eine kurze Beschreibung des Ablaufprozess für die Qualitätsauszeichnung.

Erst-Auszeichnung: erfolgt in 2 Schritten:

1. Vorprüfung = Fragebogenanalyse

Nach Bestellung bzw. Anforderung übersendet der TÜV AUSTRIA Fragebögen an Sie. Diese Fragebögen enthalten die Qualitätskriterien für die Qualitätsauszeichnung und sollen ausgefüllt an den TÜV AUSTRIA retourniert werden.

Die Auswertung und Beurteilung erfolgt sofort nach Begleichung der Vorprüfgebühr (s. Gebührenliste). Dann erhalten Sie das Ergebnis – ggf. mit Korrekturmaßnahmen – für die Zulassung zur Hauptprüfung.

2. Hauptprüfung

Die Hauptprüfung erfolgt durch eine Begehung / Prüfung des Studios auf Basis der Vorprüfung.

Als definitive Anmeldung gilt eine von Ihnen unterfertigte Anmeldebestätigung mit Begleichung der Hauptprüfungsgebühr (s. Gebührenliste). Terminvereinbarung und Begehung erfolgen durch direkte Absprache mit unseren Prüfern.

Nach positivem Abschluss – ggf. mit Korrekturmaßnahmen – erhalten sie das Qualitätsauszeichnung als anerkanntes Qualitätsstudio zum Anbringen an den Eingangsbereich ihres Studios.


Re-Audit:

Nach dem 2-stufigen Erst-Auszeichnungsverfahren wird ein jährlich wiederkehrendes Re-Auszeichnungsverfahren durchgeführt, das durch Vorauszahlung der größenabhängigen Jahresgebühr eingeleitet wird. Genauere Festlegungen werden im Zuge der Hauptprüfung mit unseren Prüfern vereinbart.

Sonstige Freizeitgeräte

Spielwert und Attraktivität müssen bereits bei der Konzeption der Geräte überlegt werden. Die Sicherheit ist weitgehend von der Ausführung, aber auch von Aufstellung und Anordnung vor Ort abhängig.

  • Wasserrutschen
  • Fliegende Bauten
  • BMX-Bahnen
  • Rodelbahnen
  • Aufblasbare Spielgeräte
  • Bewegungsräume
  • Generationsübergreifende Geräte
  • Outdoor-Fitnessgeräte
  • Motorikparks
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