TÜV AUSTRIA Kompetenzzentrum NASV (nichtamtliche Sachverständige): Beschleunigung von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren / Unterstützung von Behörden
Nichtamtliche Sachverständige (NASV) des TÜV AUSTRIA können vom Konsenswerber angeregt werden und werden von den Behörden in Verwaltungsverfahren bestellt. Für Behördeninspektionen können nichtamtliche Sachverständige des TÜV AUSTRIA von Behörden bestellt werden. Die Aufgabe des NASV umfasst ausschließlich die fachliche Begutachtung.
NASV des TÜV AUSTRIA vereinen höchste technische Ausbildung mit juristischem Fachverständnis. Dadurch wird eine wirtschaftliche und praxisorientierte Sachverständigentätigkeit im Rahmen von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren gewährleistet. Sie werden bereits seit mehreren Jahren von Behörden und Ministerien in unterschiedlichen Verfahren herangezogen und kommen beispielsweise bei Verfahren nach der Gewerbeordnung, dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, dem Gaswirtschaftsgesetz, dem Mineralrohstoffgesetz, dem Elektrizitätswesengesetz, dem Seilbahngesetz, der Bauordnung usw.zum Einsatz.
TÜV AUSTRIA kann bei Bedarf NASV für unterschiedlichste Fachbereiche zur Verfügung stellen. Etwa 120 Mitarbeiter der TÜV AUSTRIA Group werden regelmäßig in ihrer Tätigkeit geschult, um ihre gutachterliche Arbeit im Verfahren unabhängig und qualitätsgesichert unter vollständiger Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und technischer Normen durchführen zu können
Das Kompetenzzentrum NASV innerhalb der TÜV AUTRIA Gruppe stellt beispielsweise bei folgenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren nicht amtliche Sachverständige zur Verfügung:
- Gewerbetechnik
- Umwelttechnik
- Emissions- / Immissionstechnik
- Brandschutz
- Wasserbautechnik / Gewässerschutz
- Eisenbahntechnik
- Bautechnik
- ArbeitnehmerInnenschutz
- Bergbau
- Seilbahntechnik
- Prozess- / Verfahrenstechnik
- Land- und Forstwirtschaft
- Gesundheitswesen / Medizintechnik
- Alternative Energien
- Kraftfahrtechnik
- Verkehrstechnik
- Elektrotechnik inklusive Explosions- und Blitzschutz
- Druckgerätetechnik
- Aufzugstechnik u.v.m.
Bei behördlichen Inspektionen werden nichtamtliche Sachverständige bestellt für beispielsweise:
- Plausibilitätsprüfungen von Berichten gem. VOC-Anlagenverordnung
- Kontrollen von Arbeitsberichten gem. Mineralrohstoffgesetz
- behördliche Kontrollen des Tiergesundheitsdienstes
- behördliche Kontrollen gem. Pflanzenschutzmittelgesetzen der Länder
In vielen weiteren Fachgebieten nicht technischer Art bestehen Kooperationen mit namhaften Institutionen, um den Kunden ein umfangreiches Sachverständigenportfolio anbieten zu können.