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In Beruf, Freizeit und zu Hause kommen viele unterschiedliche Produkte zum Einsatz. Die Anforderungen an Möbel (für Arbeit, Schule und zu Hause), Haushaltsgeräte, Kinderprodukte, Spielzeug sowie Spiel- und Sportgeräte sind daher auch sehr vielfältig. Dies spiegelt sich auch in den unterschiedlichen Prüfungen und Zertifikaten wider, die vom TÜV AUTRIA in diesem Bereich angeboten werden.
Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) ist im deutschen Produktsicherheitsgesetz verankert. Im Rahmen von Arbeits- und Erfahrungskreisen erarbeiten die Prüfinstitute gemeinsam Vorgaben, um – entsprechend ihren Erfahrungen – die Sicherheit von Produkten weiterzuentwickeln. Für Produkte, die noch keine Norm als Prüfvorgabe haben, werden hier auch eigene Prüfpläne erstellt.
Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und ist in Abschnitt 5 des ProdSG (deutsches Produktsicherheitsgesetz) verankert. Die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in Deutschland) ist neben dem GS-Zeichen unter anderem auch für die Marktüberwachung zuständig.
Ergänzend zu den Prüfungen, die in Normen etc. bereits vorgesehen sind, ist beim GS-Zeichen auch immer die Überprüfung der PAK (Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe) entsprechend der AfPS GS 2019:01 PAK erforderlich. Das GS-Zeichen kann für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden, wobei vor der Ausstellung des Zertifikates und nach jeweils maximal 12 Monaten eine Kontrolle der Fertigungsstätte erforderlich ist.
Für einzelne Produktgruppen sind Typenprüfungen gefordert, bevor sie in Umlauf gebracht werden dürfen. Hierzu werden umfangreiche Normprüfungen im Rahmen des Akkreditierungsumfanges durchgeführt, und die entsprechenden Unterlagen erstellt.
Im Rahmen des Akkreditierungsumfangs können ausgewählte Verbraucherprodukte aus den Kategorien der elektrischen Haushaltsgeräte sowie Leuchten einer Typenprüfung entsprechend den jeweiligen Normen unterzogen werden.
Viele Produkte werden entsprechend den Normvorgaben geprüft (Komplette Norm oder auszugsweise). Sollte es sich um ein Produkt handeln, für das keine zutreffende Norm vorhanden ist, so wird ein Prüfprogramm entwickelt, das die wesentlichen Aspekte einer Norm berücksichtigt.
Da Prüfungen der verschiedenen Normen in der Regel eine Vielzahl von Prüf- und Messmitteln sowie -einrichtungen benötigen, möchten sich Hersteller und Inverkehrbringer (Importeure aus Ländern außerhalb der EU) absichern und lassen daher Komplett- oder Teilprüfungen durchführen.
Hier stehen die Prüfung der Funktion und Dauerhaftigkeit in einem verkürzten Verfahren sowie Kontrolle der korrekten Kennzeichnung, Angaben und Informationen in der Bedienungsanleitung und auf der Verpackung im Vordergrund.
In einigen Fällen reicht eine Normprüfung alleine nicht aus. In solchen Fällen kann aufbauend auf eine bereits durchgeführte Normprüfung auch eine Gebrauchswertprüfung durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine Überprüfung der Funktion und der Dauerhaftigkeit sowie einiger ausgewählter Punkte, die für den Endverbraucher relevant sind (z.B. Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, sicherheitsrelevante Komponenten etc.).
Es können auch Sonderprüfungen nach Herstellervorgaben realisiert werden. Zusätzlich besteht unter anderem auch die Möglichkeit der entwicklungsbegleitenden Prüfungen, für die ein abschließender Bericht angefertigt wird.
Manche Hersteller lassen Prüfungen durchführen, die spezielle Prüfaufbauten oder -mittel erfordern. Dies reicht von der Entwicklung und Realisierung von individuellen Prüfkörpern bis hin zur Umsetzung von kompletten Prüfeinrichtungen.
Wenn ein neues Produkt entwickelt wird, so können in einigen Phasen begleitende Prüfungen hilfreich sein, um am Ende keine „bösen Überraschungen“ zu erleben. Hierbei können Teilprüfungen aus Normen oder sonstigen Vorgaben durchgeführt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit einzelne Prüfungen bis zum Versagen (z.B. zur Ermittlung von Bruchlasten) durchzuführen.