Zum Hauptinhalt springen

TÜV AUSTRIA - Ihr Partner zur rechtssicheren Gemeinde

Gemeinde

TÜV AUSTRIA - Ihr Partner zur rechtssicheren Gemeinde

2.100 Gemeinden in Österreich tragen täglich die Verantwortung für den Lebensraum und die Zukunft ihrer Bewohner. Gemeinden beeinflussen maßgeblich die Lebensqualität mit einer Vielzahl von Aufgaben wie z. B. die Hygiene in der Trinkwasserversorgung, Hygiene in Schulen bzw. Kindergärten, die Sicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen oder den zahlreichen Freizeiteinrichtungen, vom Spielplatz angefangen bis hin zum Kletterpark.


TÜV AUSTRIA unterstützt Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als kompetenter Partner.

tami by TÜV AUSTRIA - einfach. digital. wegbereitend.

tami ist Ihr TÜV AUSTRIA Wegbereiter für Ihre Gemeinde in der digitalisierten Marktlandschaft. tami vernetzt, erleichtert, integriert. Hosted in Austria. tami zeigt Ihnen Ihren Weg.

tami.tuvaustria.com

Datenschutz in Gemeinden

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt viele neue Vorgaben, die von Gemeinden umzusetzen und zu berücksichtigen sind. Oftmals ist unklar, wie personenbezogene Daten zu handhaben sind.

Der TÜV AUSTRIA kann Sie dabei unterstützen, dass der Umgang mit personenbezogene Daten für Sie zur Routine wird.

Datenschutz und Compliance

Aus- und Weiterbildung für Gemeindemitarbeiter

Im Rahmen der TÜV AUSTRIA Akademie führen  wir für Gemeindemitarbeiter  praxisorientierte Kurse und Lehrgänge, zugeschnitten auf Gemeindethemen in den Bereichen Sicherheit, Technik, Umwelt und Qualität, durch. Mit dem neuen Kursprogramm stehen über 400 Kurse zur Verfügung.

Ausbildung und Weiterbildung an der TÜV AUSTRIA Akademie

Sicherheit von Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen

Gute Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen zeichnen sich vor allem durch hohen Spiel- und Erlebniswert sowie Attraktivität und Sicherheit aus.

Freizeittechnik

ÖNORM B1300: Sicherheit von (Wohn) Gebäuden

Rathäuser, Gemeindezentren oder vermietete Wohngebäude, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Unterkünfte müssen einer regelmäßigen Objektsicherheitsprüfung unterzogen werden - regelmäßige Sichtkontrollen und zerstörungsfreie Begutachtungen.

ÖNORM B1300: Sicherheit von Wohngebäuden

ÖNORM B1600: Barrierefreiheit

Entsprechend dem Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz müssen öffentliche Gebäude "barrierefrei" sein, damit sich Menschen mit Behinderungen selbstständig fortbewegen können und freien Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Informationen haben.

ÖNORM B1600: Barrierefreiheit

Sicherheit auf Veranstaltungen

Der Inhaber einer Veranstaltungsstätte, sei es der Gemeindesaal, die Freilichtbühne oder die Mehrzweckhalle, müssen Sie diese Räumlichkeiten regelmäßig daraufhin überprüfen lassen, ob sie den Bewilligungen, sonstigen Auflagen oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen entsprechen.

Sicherheit bei Veranstaltungen | Bühnentechnik

Prüfung nach § 82b der Gewerbeordnung (in Anlehnung)

Verfügen Gemeinden über eigene Gewerbebetriebe, sind diese mit einer Frist von 5 Jahren auf den Genehmigungszustand und die sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen hin überprüfen zu lassen.

§ 82b der Gewerbeordnung

Nicht amtliche Sachverständige als Unterstützung für die Gemeinde

Nichtamtliche Sachverständige (NASV) unterstützen Gemeinden und sorgen damit für rasche Genehmigungsverfahren.

Nichtamtliche Sachverständige

Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasanlagen

Für die Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasanlagen ist die Einhaltung einer Vielzahl von gesetzlichen und behördlichen Forderungen relevant, der TÜV AUSTRIA übernimmt diese Überprüfung.

Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasanlagen

Trinkwasserhygiene und Legionellenprophylaxe

Die Trinkwasserverordnung, sowie die ÖNORM B5019, sowie ÖNORM B1300/B1301 geben klare Richtlinien für die hygienerelevante Planung und Errichtung, sowie den Betrieb und die regelmäßige Kontrollbeprobung von Trinkwasseranlagen insbesonders auf das Vorhandensein von Legionellen.

Trinkwasserhygiene und Legionellenprophylaxe

Prüfung gem. § 134 Wasserrechtsgesetz

Um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten, sind Abwasserreinigungsanlagen regelmäßig auf Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Forderungen (Wasserrechtsgesetz, Wasserrechtsbescheide) prüfen zu lassen.

§ 134 Wasserrechtsgesetz

E-Ladestation und E-Ladeinfrastruktur

  • E-Ladeinfrastruktur Beratung & Aufklärung
  • Strategische Ladeinfrastruktur Konzeptionierung
  • Anbieter Leistungs-/Kostenvergleiche
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (ROI) für bestimmten Zeitraum
  • Tarifmodellerstellung anhand Nutzergruppen
  • Projektierung der E-Ladeinfrastruktur Implementierung
  • Sichere Errichtung und Inbetriebnahme von E-Ladestationen
  • Prüfung der elektrischen Anlagensicherheit nach ÖVE/ÖNORM E 8001-6-6x
  • tami by TÜV AUSTRIA Online-Prüfmanagement der E-Ladestationen

E-Ladeinfrastruktur

  •   | Drucken
to top