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Typisierung

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Typisierung

Überblick

Fahrzeugtypisierung in Österreich

Unter Umrüstung versteht man die Veränderung von Bauteilen abweichend vom Serienzustand eines Fahrzeuges, wie z.B. Änderungen der Reifenkombinationen, Fahrwerken, Anbauteilen usw., deren Verwendung im Genehmigungsdokument (Typenschein- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid) für den Fahrzeugtyp nicht vorgesehen wurde.

Allgemeine Anforderungen

Grundsätzlich unterliegt jede Änderung (mit wenigen Ausnahmen, siehe hier), die an einem Fahrzeug durchgeführt wird, dem § 33 Abs. 6 KFG 1967, und ist der zuständigen Landesregierung (Kraftfahrzeugprüfstellen der Länder; Siehe Seite 14) anzuzeigen. Auch bei Verwendung von Bauteilen, die vom Serienzustand abweichen, muss das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher bleiben. Nach der Umrüstung darf das Fahrverhalten des Fahrzeuges unter betriebsüblichen Bedingungen keine kritischen Zustände aufweisen. Dies ist durch eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten im Inland (Importeur) oder durch ein Gutachten einer Prüfstelle (z.B. Gesamtgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, bezüglich aller Bauteile, mit denen das Fahrzeug umgerüstet wurde) nachzuweisen. Unter dieser Voraussetzung, erfolgt dann beim Amt der zuständigen Landesregierung eine Eintragung in das Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder CoC-Dokument).

Genehmigungsfreie Änderungen

PKW und leichte LKW

Motorrad

Wohnmobil

Landesfahrzeugprüfstellen

Kontaktdaten zu den jeweils zuständigen Prüfstellen

*) Die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark stellen eine Sonderform dar, hier können unter bestimmten Umständen die Eintragungen auch ohne direkten Kontakt mit der Landesfahrzeugprüfstelle durchgeführt werden!

Burgenland

Amt der burgenländischen LandesregierungAbteilung 5 Baudirektion

Kärnten

Amt der Kärntner LandesregierungUnterabteilung 7KF

Niederösterreich

Amt der Niederösterreichischen LandesregierungAbteilung WST8

Oberösterreich *)

Amt der Oberösterreichischen LandesregierungAbteilung Verkehr

Salzburg

Amt der Salzburger LandesregierungKFZ-Prüfstelle

Steiermark *)

Amt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 15

Tirol

Amt der Tiroler Landesregierung

Vorarlberg

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Wien

Amt der Wiener LandesregierungMagistratsabteilung 46

Terminvereinbarung

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