TÜV AUSTRIA - Immer in Ihrer Nähe
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Der Umgang mit elektrischen oder elektronischen Anlagen und Geräten ist heute in allen Bereichen des Lebens längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Keineswegs eine Selbstverständlichkeit stellt jedoch die Sicherheit solcher Produkte dar.
Leben und Umwelt zu schützen bedeutet Grenzrisiken so gering wie möglich zu halten. Das erfordert die Umsetzung einer konsequenten Sicherheitsphilosophie, die aber auch im Hinblick auf den Konkurrenzdruck praktikabel sein muss.
Sicherheit, Betriebstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit eines Produktes werden von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Diese reichen vom Design über Produktion, Qualitätssicherung, Prüfung, Verkauf und Inbetriebnahme bis zur verantwortungsvollen Wartung und Inspektion.
Der TÜV AUSTRIA verfügt auf dem Gebiet der Elektrotechnik über weitreichendes, fachübergreifendes Know-how, das neben Anlagentechnik, Energietechnik, Messtechnik, Steuertechnik und Regelungstechnik, Prozessleittechnik, Gerätetechnik und Maschinentechnik auch Explosionsschutz, kathodischen Korrosionsschutz, Brandschutz und Thermographie umfasst.
Dadurch ist der TÜV AUSTRIA in der Lage, optimale Beratung, Zertifizierung und Prüfung von Produkten sowie Prüfung und Überwachung technischer Anlagen zum Nutzen der Hersteller und der Anwender anzubieten.
Hochspannungs- (ÖNORM E 8383), Niederspannunganlagen (ÖNORM E 8001) sowie Sicherheitsstromversorgungen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen (ÖNORM E 8002) sind elektrische Anlagen und müssen dem Elektrotechnikgesetz entsprechen. Der TÜV AUSTRIA führt als Inspektionsstelle gemäß Elektroschutzverordnung regelmäßige Prüfungen hinsichtlich der Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes durch.
Diese Leistungen bietet der TÜV AUSTRIA für:
Jährlich gehen durchschnittlich 160.000 Blitze über Österreich nieder (Quelle: ZAMG, 1992-2016), die einen Versicherungsschaden von mehreren Millionen EURO anrichten. Ein heftiger Gewittertag in Österreich produziert einige tausend Blitzschläge. Heute hilft die Technik gegen die Naturgewalten. Bauwerke, Maschinenpark und Computernetzwerke können über Einrichtungen des Blitz- und Überspannungsschutzes gegen Blitzschlag geschützt werden.
Im Jahre 1949 wurde in Österreich damit begonnen, die technischen Grundlagen für die Erlassung von entsprechenden Errichtungsanforderungen für Blitzschutzanlagen zu erarbeiten. Die lange Zeit gültige Österreichische Bestimmung ÖVE-E49/1988 Blitzschutzanlagen wurde durch die Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) außer Kraft gesetzt und durch die nationale ÖVE/ÖNORM E 8049-1/2001 Blitzschutz baulicher Anlagen, Teil1: Allgemeine Grundsätze, ersetzt.
2010 wurde die ÖVE/ÖNORM E 8049-1/2001 durch Veröffentlichung der Elektrotechnikverordnung 2002/A2 (ETV 2002/A2) abgelöst und die internationale Norm ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2008 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren für verbindlich erklärt.
Weitere (in Österreich nicht gesetzlich verbindliche) Teile der ÖVE/ÖNORM EN 62305:
Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Teil 2: Risiko-Management
Teil 3, Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen für bauliche Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen
Teil 3, Beiblatt 2: Auswahl der erforderlichen Blitzschutzklasse und der Prüfintervalle für bauliche Anlagen
Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
Wir als unabhängige Sachverständige unterstützen wir Sie gerne bei Blitzschutzkonzept, Bauplanung, Ausschreibung, Anbotsprüfung, Bauüberwachung, usw. bis hin zur Abnahmeprüfung.
Bislang betreiben in Österreich vor allem einzelne Energieversorgungsunternehmen oder städtische Betriebe ihre Fahrzeugflotten mit Erdgas.
Derzeit wird Erdgas in komprimierter Form bei 200 bar in Stahltanks als CNG (engl. Compressed Natural Gas) gelagert. Mit Erdgasmotoren werden Emissionswerte für einzelne Schadstoffe erreicht, die mit der konventionellen Benzin- oder Dieseltechnologie noch nicht zu erreichen sind. Auch im Bezug auf den Klimaschutz ist der Erdgasantrieb trotz des höheren Verbrauches gegenüber dem Dieselmotor vorteilhaft, da Erdgas einen äußerst geringen Kohlenstoffanteil aufweist. Damit ergeben sich geringe CO2-Emisisonen (0,7 kg CNG entsprechen ca. 1 l Benzin).
Die ortsfesten Anlagen im Bereich der Tankstelle sind durch zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen geschützt, mit denen ein Gasaustritt verhindert oder im Brandfall eine Explosion unterbunden werden soll.
Vor Inbetriebnahme einer Erdgastankstelle ist daher die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, EU-Richtlinien und Behördenauflagen nachzuweisen:
Um ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für Erdgastankstellen belegen zu können, hat der TÜV AUSTRIA einen Anforderungskatalog für Inspektion und Überwachung entwickelt, basierend einerseits auf technischen Erfahrungen und andererseits auf den oben genannten gesetzlichen Vorgaben.
Der TÜV AUSTRIA bietet dazu auch die entsprechenden Überprüfungen an. Bei positivem Prüfergebnis wird das Zertifikat „TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Geprüfte Erdgastankstelle“ erteilt.
Dieser Anforderungskatalog ermöglicht es Errichtern und Betreibern von Erdgastankstellen, schon vorab die benötigte technische Dokumentation entsprechend den Erfordernissen eines behördlichen Genehmigungsverfahrens zusammenzustellen.
Das heutige Anforderungsprofil für Produkte ist infolge des Wunsches nach billigerer und gleichzeitig aber auch nach verbesserter Produktqualität oft sehr komplex und meist nur mehr durch aufwendig geführte Herstellungs- und Prozessverfahren realisierbar.
Der Wettbewerb spornt die Automatisierungstechnik unermüdlich an, noch raffiniertere Systeme zu entwickeln, um noch ausgefeiltere und hochqualitative Produkte zu erzeugen. Dadurch wird der Eindruck erzeugt, dass alles machbar wird.
Der TÜV AUSTRIA kann dem allerdings nur bedingt zustimmen.
Für Anlagen, die eindeutig definierte sichere Zustände, nämlich Stillstand haben und Stoffe oder Energien verarbeiten, die als ungefährlich bezeichnet werden können, demnach also fehlertolerante Umfeldbedingungen gegeben sind, kann man mit einfacher Automatisierungs- und Leittechnik Erfolg haben.
In Fällen, wo dies nicht der Fall ist, z. B. wo das vertretbare Grenzrisiko, eine Verletzung von Menschen, Tieren oder Umweltbelastungen im Falle des Versagens der Leittechnik erreicht werden würde, sind weiterführende Maßnahmen notwendig.
Man muss fehlersichere Systeme einsetzen, die auch beim Auftreten von einem oder mehreren Fehlern die vorgesehene Funktion noch ausführen können. So verfügen eben Autos über mehrere Bremskreise, Flugzeuge über mehr als einen Motor, Raffinerien Netzersatzsysteme, es existieren mehrkanalige Informationssysteme usw.
Wir unterstützen Sie bei:
Zusammen mit Kollegen aus maschinenbaulichen Geschäftsbereichen prüfen wir die elektrische Ausrüstung und Konstruktion von Maschinen. Maschinen müssen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und bezüglich der elektrischen Ausstattung der Norm EN 60204 entsprechen.
Wir bewerten Sicherheitseinrichtungen, Steuerstromkreise, funktionale Sicherheit, SPS Applikationen im Hinblick auf Normerfordernisse und unterstützen bei der Risikobewertung und Bewertung von Gefahrenpotenzialen bezüglich Arbeitnehmerschutz.
Während ihrer gesamten Lebensdauer müssen elektrische Geräte so beschaffen sein, dass Sie einen ausreichenden Schutz gegen die von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere jene der Elektrizität, aufweisen. Dies wird aber nur durch Einhaltung von grundlegenden Sicherheitsanforderungen, wie sie in der Niederspannungsgeräteverordnung festgelegt sind, oder durch Einhaltung von harmonisierten CENELEC oder IEC-Standards sichergestellt.
Ob die Mindestanforderungen an erwartbarer Sicherheit für schon in Verwendung stehenden Geräten gegeben ist, wird durch unsere Mitarbeiter, Vorort, anhand ÖVE/ÖNORM E 8701-1: "Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte" geprüft.
Lieferanten und Verteilnetzbetreiber im Bereich der erneuerbaren Energie (Ökostrom, Biomethan,...) möchten gegenüber Kunden oder Behörden belegen, dass den vertraglich vereinbarten Liefermengen von erneuerbarer Energie entsprechende Erzeugungsmengen und Einspeisungen ins Netz gegenüber stehen.
TÜV AUSTRIA prüft die gesamte Kette vom Kraftwerk oder Biogaswerk über die Verteilung im Netz bis zu den verkauften Mengen an den Endverbraucher, auf Basis von Messwerten, Rechnungen und Verträgen zwischen allen involvierten Parteien.
Schließlich wird für den Lieferanten ein Zertifikat und/oder eine Herkunftsbescheinigung ausgestellt, zusammen mit einem Prüfbericht mit einer gesamtheitlichen Betrachtung der erzeugten, eingespeisten und abgelieferten Energiemengen.
Wir prüfen auch nach unseren Kriterienkatalogen über Strom aus Ökoanlagen und Kleinwasserkraftanlagen, Strom aus ökologischer Produktion oder Strommixprodukten aus erneuerbarer Energie.
Gutachter Biomethan Register Austria
Als registrierter Gutachter beim Biomethan Register Austria, betrieben durch die AGCS, sind wir in der Lage, Prüfungen bei Biomethanerzeugern durchzuführen und die erbrachten Nachweise im Biomethanregister zu bestätigen.
Zum Schutz von Pipelines, Tanklagern, usw. gegen frühzeitiges Durchrosten (Korrosion) wird die Technik des kathodischen Korrosionsschutzes angewandt. Dies ist ein elektrochemisches Schutzverfahren, bei dem über den Elektrolyten (Erdboden oder Wasser) ein elektrischer Schutz-Gleichstrom auf die zu schützenden Metallstrukturen (Leitungen, Tanks) eingespeist wird, der verhindert, dass Metallionen aus der Metalloberfläche gelöst werden. Die Korrosionsgeschwindigkeit ist proportional zum Ladungsfluss (Strom) vom Metall weg und wird durch Anlegen einer Fremdspannung zwischen Opferanode und Schutzobjekt gebremst.
Über Potentialmessungen an den Schutzobjekten, Evaluierung der Bodenbeschaffenheit und unter Berücksichtigung von Streuströmen aus benachbarten elektrischen Anlagen (Hochspannungsleitungen, Bahnanlagen) kann der erfahrene Prüfingenieur entsprechende Angaben zum bestehenden Schutzgrad machen.
Jede Art elektromagnetischer Strahlung führt ab einer gewissen Intensität zu Gefährdungen von Lebewesen. Dies betrifft auch den Bereich der optischen Strahlung, der neben dem sichtbaren Licht auch den gesamten Ultraviolett- und Infrarotbereich abdeckt.
VOPST (Verordnung optische Strahlung - BGBl. II 2010/221)
Seit 2010 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Betrieb eine Evaluierung von Gefahren ausgehend von der Wirkung künstlicher und natürlicher optischer Strahlung durchzuführen. Diese Verordnung betrifft den gesamten Wellenlängenbereich von 100nm < λ < 1mm. Dazu gehört z. B.: Beleuchtung, Sonnenbestrahlung, Laserstrahlung, UV- und IR-Strahlung. Entsprechung der Verordnung ist ein „VOPST–Dokument“ zu erstellen. Gerne erstellen wir für Sie dieses Dokument bzw. unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Abnahme von Lasershowanlagen
Bei Veranstaltungen werden häufig Lasershows dargeboten. Um jegliche Gefährdung von Publikum und Akteuren auszuschließen, sind solche Anlagen vor der Inbetriebnahme, im Sinne des Veranstaltungsgesetzes, einer sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen. Wir prüfen, vor Ort, Lasershowanlagen.
Sicherer Betrieb von Laseranlagen in Gewerbe, Industrie und Forschung
Der Einsatz von Laserquellen im industriellen und im wissenschaftlichen Umfeld ist Stand der Technik und vielfältig. Als akkreditierte Inspektionsstelle (Akkreditierungsumfang) prüfen wir für Hersteller und Betreiber Laser und Laseranlagen nach der Reihe EN 60825 Sicherheit von Lasereinrichtungen.
Wesentliche Anwendungsgebiete sind:
Erhöhte Wärmeentwicklung ist in technischen Systemen zumeist ein untrügliches Zeichen für einen sich anbahnenden oder bereits vorhandenen Defekt.
Die neue Thermokamera spürt diesen rechtzeitig auf, noch bevor es zu einem kostspieligen Ausfall kommt.
Schadhafte Klemmen, hohe Kontaktwiderstände, überlastete Leitungen oder überhitzte Betriebsmittel infolge von Wärmestaus erkennt die Thermokamera in Niederspannungsanlagen zuverlässig.
Dank digitaler Bildspeicherung und exakter Auswertung lassen sich Revisionen gezielt und daher zu geringeren Kosten durchführen.
Aus sicherer Entfernung lässt sich der thermische Zustand von Hochspannungsbetriebsmitteln beurteilen. Durch den Einsatz der Thermokamera ist eine Abschaltung nicht mehr nötig.
Undichtheiten in Rohrleitung aller Art (Heizung, Wasser, Gas, Fernwärme etc.) hinterlassen ihren "thermischen Fingerabdruck", den die Kamera mühelos aufspürt. Ohne Beschädigungen und ohne großen Aufwand blicken Sie in Wände, Decken und Fußböden.
Mittels digitaler Bildspeicherung erhalten Sie eine lückenlose Dokumentation von Fehlstellen, die eine punktgenaue Lokalisierung garantiert.
Das Aufspüren von Energieverlusten durch Wärmebrücken an Gebäuden und Objekten ist ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich. Die Ergebnisse der Thermokamera liefern Ihnen eine Grundlage für eine Sanierung sowie die Kontrolle der Wirksamkeit einer Wärmedämmung.
Ermitteln von Netz- und Betriebsmittelreserven durch Aufnahme und Bewertung von Spannungs- und Stromparametern unter realen Lastbedingungen (worst case Bedingungen) an ausgewählten Betriebsmitteln in Unternehmen. Durch die Netzanalyse werden Schwachstellen in der Versorgungsqualität aufgedeckt und somit ein wichtiges Entscheidungskriterium für zukünftige Investitionen geschaffen.
Durch die Aufzeichnung von Leistungs-/Energieparametern an verschiedenen Orten und über längere Zeiträume wird ein Überblick über die elektrischen Energieflüsse Ihres Unternehmens gewonnen. Anhand dieser Bilanzen werden Netzreserven rasch erkannt, aber auch fehlerhafte Kompensationsanlagen und versteckte Verbraucher entdeckt.
Sie haben unerklärliche Ausfälle oder Störungen an Ihren elektrischen Betriebsmitteln? Möglicherweise sind Netzrückwirkungen, wie Spannungseinbrüche, Spannungsschwankungen, transiente Strom-/ Spannungsereignisse allgemein, Oberschwingungen, Spannungsunsymmetrien, etc. die Ursache Ihrer Probleme
Der TÜV hilft ihnen bei der Suche nach den Störquellen in Ihrer Anlage mittels genauer Analyse der Anlage vor Ort und parallelen Aufzeichnungen von Netzparametern an ausgewählten Stellen und unter ausgewählten Lastbedingungen.
Im Zuge der Vereinheitlichung der Produkthaftpflichtgesetze in der Europäischen Union wurde Elektrizität als Produkt deklariert und die wesentlichen Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen in der ÖVE/ÖNORM EN 50160 festgeschrieben. Laut dieser Norm können sich Kunden darauf verlassen, dass die Qualität der Versorgungsspannung an jedem Punkt des Netzes unter normalen Betriebsbedingungen zumindest den in dieser Norm angeführten Qualitätsanforderungen entspricht.
Der TÜV ermittelt die Spannungsqualität an ausgewählten Orten (z. B. Netzübergabestelle EVU – Konsument) und unter ausgewählten Lastverhältnissen in Unternehmen und bewertet die Messergebnisse hinsichtlich Einhaltung von Normgrenzwerten, z. B. ÖVE/ÖNORM EN 50160.
Mit unserem neuesten Produkt aus der Reihe Netzanalyse habe Sie die Möglichkeit, die Be- bzw. Nachrechnung der Kurzschlussstromverhältnisse Ihrer Elektrischen Anlage anlehnend an die EN 60909-0 (Kurzschlussströme in Drehstromnetzen) durch den TÜV Austria durchführen zu lassen.
Die Ergebnisse der Berechnung können für die weitere Netzauslegung und/oder Analyse herangezogen werden. (z. B. Schutzmaßnahme, Leitungsschutz, Selektivität, Erdschluss).
Ein hohes Maß an Know How und der Einsatz neuerster computerunterstützter Planungs- und Analysewerkzeuge macht es uns möglich auch komplexe Netzstrukturen zu bearbeiten.
Zusammenfassung der verbindlichen Elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) laut Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.