Zum Hauptinhalt springen

Maschinensicherheit

TÜV AUSTRIA Maschinensicherheit

Maschinensicherheit

Der TÜV AUSTRIA ist akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Übersicht der Akkreditierungen) für die Überprüfung von Maschinen, Maschinenteilen, technischen Geräten und Produkten. Für die Kompetenz unser Mitarbeiter spricht, dass sie in vielen internationalen Arbeitsgruppen vertreten und daher mit den gängigen Normen sowie dem Stand der Technik bestens vertraut sind. Unsere Mitarbeiter bieten Unterstützung auf dem sicherheits­technischen Bereich für die Maschinensicherheit, Sicherheit von Steuerungen und ordnungs­gemäßen technischen Dokumentationen an, die von unseren Kunden gerne in Anspruch genommen wird.

Der TÜV AUSTRIA als benannte Stelle in Brüssel (notified body 0408) ist für die Prüfung von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zuständig, wobei jährlich ungefähr 50 EG-Baumusterprüfungen, 250 CE-Konformitätsuntersuchungen, 550 Gutachten sowie zahlreiche Detailprüfungen und Informationsgespräche durchgeführt werden.

Maschinensicherheit: Internationale Dienstleistungen

für das Inverkehrbringen von Maschinen und Erzeugnissen gemäß Maschinenrichtlinie:

EG-Baumusterprüfungen

Der TÜV AUSTRIA bietet die EG-Baumusterprüfung gemäß Anhang IV nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als benannte Stelle (notified body 0408) an.

Der TÜV AUSTRIA ist für folgende Maschinen und Erzeugnisse notifiziert:

1. Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

2. Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.

3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.

4. Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:

4.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;

4.2. Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.

5. Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.

6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.

7. Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.

9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.

10. Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.

11. Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.

13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.

16. Hebebühnen für Fahrzeuge.

17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

19. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.

21. Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.

22. Überrollschutzaufbau (ROPS).

23. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).

CE-Konformitätsuntersuchungen

Der TÜV AUSTRIA bietet für Maschinen und Erzeugnissen, die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, CE-Konformitätsuntersuchungen an, ob die Schutzziele der Maschinenrichtlinie erfüllt sind.

  • vollständige CE-Konformitätsuntersuchung nach der Maschinenrichtlinie.
  • Prüfung der technischen Dokumentation gemäß Anhang VII.
  • Prüfung bzw. Moderation einer Risikobeurteilung gemäß Anhang I.
  • Prüfung bzw. Bewertung der sicherheitsgerichteten Steuerung einer Maschine.
  • Prüfung der Betriebsanleitung gemäß Anhang I.

Sicherheit von Steuerungen

Der TÜV AUSTRIA führt für Maschinen und Erzeugnisse Prüfungen und Bewertungen an Steuerungen durch, ob die Schutzziele der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt sind.

  • Prüfung der sicherheitsgerichteten Teile von Maschinensteuerungen.
  • Bewertung des erforderlichen Sicherheitslevels der Steuerung.
  • Verifizierung und Validierung der sicherheitsgerichteten Teile der Steuerung gemäß europäischen Normen wie EN ISO 13849 oder EN IEC 62061.
  • Dokumentation der Berechnung der sicherheitsgerichteten Teile der Steuerung.

Risikobeurteilungen

Der TÜV AUSTRIA unterstützt Sie bei der Erstellung einer Risikobeurteilung, die nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich ist.

  • Prüfung von Risikobeurteilungen.
  • Moderation von Risikobeurteilungen.
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Konzepten und Vorlagen von Risikobeurteilungen für die Maschinenrichtlinie auf Basis der EN ISO 12100.

Für die Bewertung von verfahrenstechnischen Anlagen (Prozesssicherheit) bietet der TÜV AUSTRIA spezielle Risikountersuchungen wie z. B. HAZOP-Analyse an, mehr unter Anlagensicherheit und Risikomanagement

CE-Check

Welche CE-Richtlinien treffen auf meine Maschine oder mein Erzeugnis zu?

Welche Unterlagen benötige ich daher für meine Maschine oder mein Erzeugnis, damit ich als Hersteller oder Importeur diese/dieses im EWR-Raum in Verkehr bringen darf?

Der CE-Check des TÜV AUSTRIA unterstützt Sie bei der Klärung dieser Fragen:

  • Abklärung der zutreffenden CE-Rechtlinien
  • Einstufung des erforderlichen Konformitätsverfahren
  • Abklärung der erforderlichen technischen Unterlagen
  • Inhalt der Konformitätserklärung
  • Optional Recherche der relevanten harmonisierten EN-Normen

Maschinensicherheit: Nationale Dienstleistungen

für das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln in Österreich:

Alte Arbeitsmittel

Der TÜV AUSTRIA hilft Ihnen, Ihre alten Arbeitsmittel hinsichtlich Arbeitnehmerschutz in Ordnung zu halten.

  • Bewertung von Arbeitsmitteln, ob sie im Sinne des §33 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG, BGBl. Nr. 450 /1994 idgF) als Arbeitsmittel verwendet werden dürfen (sichere Benutzung von Arbeitsmitteln).
  • Überprüfung von alten Arbeitsmitteln (ohne CE-Zeichen und Baujahre älter als 1995) auf ihre sichere Beschaffenheit gemäß 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, BGBl. II Nr 164 /2000 idgF).
  • Abklärung der allenfalls erforderlichen Nachrüstungen aufgrund des Arbeitnehmerschutzes.

Umbau

Der TÜV AUSTRIA unterstützt Sie beim gesetzeskonformen Umbauen und Ändern Ihrer bestehenden Arbeitsmittel. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, Umbauten und Änderungen an seinen Arbeitsmitteln mittels Gefahrenanalyse zu begleiten. Tiefgreifende Umbauten können zu neuen Maschinen mit neuer CE-Kennzeichnung führen.

  • Bewertung des Umbaus nach §35 (2) des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG, BGBL. Nr. 450 /1994 idgF), ob ein geringfügiger oder tiefgreifender vorliegt.
  • Prüfung von Gefahrenanalysen.
  • Moderation von Gefahrenanalysen.
  • Prüfung der Dokumentation des Umbaus.
  • Prüfung und Bewertung der sicherheitsgerichteten Teile von umgebauten Steuerungen.
  • Prüfung nach dem Umbau, ob die Ziele des Arbeitnehmerschutzes erfüllt sind.

Verkettung

Der TÜV AUSTRIA unterstützt Sie beim gesetzeskonformen Verketten und Kombinieren Ihrer bestehenden Arbeitsmittel. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, Verkettungen und Kombinationen seiner Arbeitsmitteln mittels Gefahrenanalyse zu begleiten. Tiefgreifende Verkettungen können zu neuen (Gesamt-)Maschinen mit neuer CE-Kennzeichnung führen.

  • Bewertung der Verkettung nach §35 (4) des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG, BGBL. Nr. 450 /1994 idgF), ob eine geringfügige oder tiefgreifende vorliegt.
  • Prüfung von Gefahrenanalysen.
  • Moderation von Gefahrenanalysen.
  • Prüfung der Dokumentation der Verkettung.
  • Prüfung und Bewertung der sicherheitsgerichteten Teile von verketteten Steuerungen.
  • Prüfung nach der Verkettung, ob die Ziele des Arbeitnehmerschutzes erfüllt sind.

Kundennutzen

  • Alle Prüfungen aus einer Hand
  • Objektive und unabhängige Beurteilung
  • Die TÜV-Prüfung hat einen großen Werbeeffekt
  • TÜV AUSTRIA hat kein Interesse an Reparaturen oder Ersatzteilverkauf
  • Prüfung der Sicherheit der Anlage bewirkt auch eine höhere Betriebssicherheit
  • Erfüllung der gesetzlichen Prüfverpflichtung gegenüber ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bzw. Gewerbeordnung
  • Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltsverpflichtung (Einhaltung der Gesetze wie z. B. Maschinen-Sicherheitsverordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsmittelverordnung, etc.) gegenüber der Aufsichtsbehörde und im Schadensfall
  • TÜV AUSTRIA-Prüfungen haben höchste Akzeptanz bei Behörden
  • TÜV AUSTRIA ist ein starker Partner in sicherheitstechnischen Fragen
  • Zusätzliche Dienstleistungen können ebenfalls aus einer Hand angeboten werden (z. B. Arbeitsplatzevaluierung, Sicherheitsfachkräfte, wiederkehrende Prüfungen, EMV-Prüfungen, etc.)
  •   | Drucken
to top