TÜV AUSTRIA - Immer in Ihrer Nähe
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien | International
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien | International
Der TÜV AUSTRIA ist akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Übersicht der Akkreditierungen) für die Überprüfung von Maschinen, Maschinenteilen, technischen Geräten und Produkten. Für die Kompetenz unser Mitarbeiter spricht, dass sie in vielen internationalen Arbeitsgruppen vertreten und daher mit den gängigen Normen sowie dem Stand der Technik bestens vertraut sind. Unsere Mitarbeiter bieten Unterstützung auf dem sicherheitstechnischen Bereich für die Maschinensicherheit, Sicherheit von Steuerungen und ordnungsgemäßen technischen Dokumentationen an, die von unseren Kunden gerne in Anspruch genommen wird.
Der TÜV AUSTRIA als benannte Stelle in Brüssel (notified body 0408) ist für die Prüfung von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zuständig, wobei jährlich ungefähr 50 EG-Baumusterprüfungen, 250 CE-Konformitätsuntersuchungen, 550 Gutachten sowie zahlreiche Detailprüfungen und Informationsgespräche durchgeführt werden.
für das Inverkehrbringen von Maschinen und Erzeugnissen gemäß Maschinenrichtlinie:
Der TÜV AUSTRIA bietet die EG-Baumusterprüfung gemäß Anhang IV nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als benannte Stelle (notified body 0408) an.
Der TÜV AUSTRIA ist für folgende Maschinen und Erzeugnisse notifiziert:
1. Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten;
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
2. Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
4. Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
4.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
4.2. Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.
5. Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
7. Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
10. Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
11. Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
16. Hebebühnen für Fahrzeuge.
17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
19. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
21. Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
22. Überrollschutzaufbau (ROPS).
23. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
Der TÜV AUSTRIA bietet für Maschinen und Erzeugnissen, die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, CE-Konformitätsuntersuchungen an, ob die Schutzziele der Maschinenrichtlinie erfüllt sind.
Der TÜV AUSTRIA führt für Maschinen und Erzeugnisse Prüfungen und Bewertungen an Steuerungen durch, ob die Schutzziele der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt sind.
Der TÜV AUSTRIA unterstützt Sie bei der Erstellung einer Risikobeurteilung, die nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich ist.
Für die Bewertung von verfahrenstechnischen Anlagen (Prozesssicherheit) bietet der TÜV AUSTRIA spezielle Risikountersuchungen wie z. B. HAZOP-Analyse an, mehr unter Anlagensicherheit und Risikomanagement
Welche CE-Richtlinien treffen auf meine Maschine oder mein Erzeugnis zu?
Welche Unterlagen benötige ich daher für meine Maschine oder mein Erzeugnis, damit ich als Hersteller oder Importeur diese/dieses im EWR-Raum in Verkehr bringen darf?
Der CE-Check des TÜV AUSTRIA unterstützt Sie bei der Klärung dieser Fragen:
für das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln in Österreich:
Der TÜV AUSTRIA hilft Ihnen, Ihre alten Arbeitsmittel hinsichtlich Arbeitnehmerschutz in Ordnung zu halten.
Der TÜV AUSTRIA unterstützt Sie beim gesetzeskonformen Umbauen und Ändern Ihrer bestehenden Arbeitsmittel. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, Umbauten und Änderungen an seinen Arbeitsmitteln mittels Gefahrenanalyse zu begleiten. Tiefgreifende Umbauten können zu neuen Maschinen mit neuer CE-Kennzeichnung führen.
Der TÜV AUSTRIA unterstützt Sie beim gesetzeskonformen Verketten und Kombinieren Ihrer bestehenden Arbeitsmittel. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, Verkettungen und Kombinationen seiner Arbeitsmitteln mittels Gefahrenanalyse zu begleiten. Tiefgreifende Verkettungen können zu neuen (Gesamt-)Maschinen mit neuer CE-Kennzeichnung führen.