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PSA - Persönliche Schutzausrüstung

A Member in Good Standing of TIC Council | TÜV®

Persönliche Schutzausrüstung

Überblick

PSA. Einfach sicher.

TÜV AUSTRIA sorgt für Sicherheit

Viele berufliche Tätigkeiten, aber auch Freizeitaktivitäten, machen den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Damit PSA auch wirklich schützt muss sie vor allem eines sein: sicher! TÜV AUSTRIA sorgt als akkreditierte und notifizierte Prüfstelle für PSA für diese Sicherheit.

Kontakt

Hochqualifizierte Sicherheitsfachkräfte

Unsere ausgebildeten Sicherheitsfachkräfte sind für Hersteller, Betreiber und PSA-Anwender kompetenter und verlässlicher Prüfdienstleistungspartner und beraten in allen Fragen der Persönlichen Schutzausrüstung. Von der Planung bis zur wiederkehrenden Prüfung.

Zu persönlicher Schutzausrüstungen gehören:

  • PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken
  • Fuß- und Beinschutz
  • Kopf- und Nackenschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Gehörschutz
  • Hand- und Armschutz
  • Hautschutz
  • Atemschutz
  • Schutzkleidung

Akkreditierungen und Notifizierungen

Notified body Nr. 0408

Hersteller

Betreiber/PSA-Anwender

Baumusterprüfungen

entsprechend PSA (EU) Verordnung 2016/425

  • Beurteilung entsprechend Modul B für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Kat. III)
  • Auffanggurte, Verbindungsmittel, Schlingen, Kernmantelseile, Baumpflegeprodukte
  • Prüfungen mit modernem Prüf-Dummy: 100 kg -150 kg bei konstanter Schwerpunktlage

Typenprüfungen

von Anschlageinrichtungen und Absturzsicherung

Beurteilung entsprechend EN 795 (alle Typen) und Bauproduktenverordnung 305/2011

Qualitätsüberwachungen

entsprechend PSA (EU) Verordnung 2016/425

  • Überwachung am fertigen Produkt (Modul C2)
  • Überwachung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers (Modul D)

Sonderprüfungen

  • Belastungsprüfungen bis 1000 kN
  • Seitenschutzeinrichtungen
  • Lichtkuppeldurchsturzsicherungen

Zusatzinformationen

  • Akkreditierungsumfang entsprechend EN ISO/IEC 17020 und 17025T
  • Notifizierte Stelle 0408 entsprechend PSA (EU) Verordnung

Inspektion

von Einzelkomponenten Persönlicher Schutzausrüstung

  • Jährliche Kontrolle der PSA gegen Absturz entsprechend § 14 PSA-V
  • Sicht- und Funktionsprüfungen aller Komponenten entsprechend der Herstellervorgaben
  • Inspektionsbericht EN ISO/IEC 17020

Begutachtung

von Absturzsicherungssystemen

  • Jährliche Prüfung des gesamten Absturzsicherungssystems auf Dächern und Industrieanlagen
  • Sicht- und Funktionsprüfung aller montierten Stützen, Seile, Schienen
  • Beurteilung des Sicherungskonzepts
  • Kontrolle der Montagedokumentation für Rechtssicherheit des Betreibers

Unterstützung

bei der Planung und Evaluierung von Absturzsicherungssystemen

  • Beurteilung entsprechend ÖNORM B 3417 und gültiger Verordnungen und Gesetze
  • Erstellung von Gutachten und Besichtigungsprotokollen (§4 ASchG)
  • Kontrolle von Plänen, Baustellenüberwachung

Dienste

bei der Behebung von Mängeln und Planungsfehlern

  • Erstellung objektbezogener Betriebsanweisungen
  • Beurteilung der Festigkeit der Montage bei fehlender/mangelhafter Montagedokumentation

Unterweisungen

im richtigen Umgang mit PSA gegen Absturz entsprechend § 14 (7) PSA-V

  • Richtiges Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung
  • Praktische Übungen im Umgang mit PSA und Anschlageinrichtungen
  • Entwicklung individueller Rettungskonzepte

Kontaktformular

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