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Technik & Recht

TÜV AUSTRIA: Technik, Recht, §82b, GewO, §134, WRG, §19a, EisbG, §14a, RLG, §140, GWG, Gewerbeordnung, Rohrleitungsgesetz, Eisenbahngesetz, Wasserrechtsgesetz, Gaswirtschaftsgesetz, Elektrizitätsrecht, (C) Fotolia, M. Schuppich

Technik & Recht

Das Wissen über die österreichische und die europäische Gesetzgebung stellt für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Das Team "Technik & Recht" des TÜV AUSTRIA beschäftigt sich damit, Prüfungen von gesamten Rechtsbereichen eines Unternehmens durchzuführen.

Dienstleistungen

TÜV AUSTRIA bietet folgende Prüfungleistungen:

Weitere spezielle Prüfleistungen:

  • Veranstaltungsgesetze der Länder: Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Veranstalter den Veranstaltungsort (Gemeindesaal, Kino, Pistengerätgarage, Eishalle etc.)  wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Veranstaltungsgesetz eingehalten werden. Als Veranstalter können beispielhaft die Gemeinde, ein Verein, die Schiliftgesellschaft, eine Freizeitparkgesellschaft gelten. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält das Tiroler Veranstaltungsgesetz, das Kärntner Veranstaltungsgesetz und das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz.
     
  • Kurortgesetze der Länder: Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Betreiber einer Kuranstalt diese wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Kurortegesetz eingehalten werden. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält derzeit das Steiermärkische Kurortegesetz.
     
  • Krankenanstaltengesetze der Länder: Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Betreiber einer Krankenanstalt diese wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Krankenanstaltengesetz eingehalten werden. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält derzeit das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz.
     
  • Campingplatzgesetze der Länder: Gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen hat der Betreiber eines Campingplatzes diesen wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob der Genehmigungsbescheid und das Campingplatzgesetz eingehalten werden. Diesbezügliche Verpflichtungen enthält derzeit das Salzburger Campingplatzgesetz.
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