Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO)
Jeder genehmigte Gewerbebetrieb ist dahingehend zu überprüfen, ob dieser dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen - ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes). Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht! TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 82b GewO.