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Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Print- oder elektronischen Medium zum Kauf, zur Miete oder Pacht angeboten, sind Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes bzw. des Nutzungsobjektes anzugeben. (§ 3 EAVG 2012). Dafür wird ein Energieausweis benötigt, der diese Kennzahlen ausweist.
TÜV AUSTRIA erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für Neubau-, Sanierungs- bzw. Bestandsobjekte. Darüber hinaus bietet TÜV AUSTRIA die Erstellung von Sanierungskonzepten an, welche bei der Umsetzung von Projekten als Entscheidungsgrundlage dienen.
Mehr drin
Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude (Neubau, Sanierung, Bestandsgebäude) inkl. Vorschläge von Verbesserungsmaßnahmen
- Erneuerung von Energieausweisen nach Ablauf der 10-jährigen Gültigkeitsdauer
- Anpassung von Energieausweisen an die Anforderungen der jeweils aktuellen OIB-Richtlinie
- Aushebung von Planunterlagen bei der zuständigen Behörde
- Ausarbeitung von Sanierungskonzepten in Kombination mit einer begleitenden Kontrolle möglich
- Optional: Kombination mit der Überprüfung auf bauliche Barrierefreiheit nach ÖNORM B 1600 oder der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300