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Berechtigungen

Berechtigungen: Akkreditierungen und Notifizierungen

Akkreditierung bedeutet offizielle Anerkennung der Fachkompetenz auf Basis der Normenserien EN 45000 bzw. ISO/IEC 17000 sowie Akkreditierungsgesetz AkkG, BGBl. Nr. 468/1992 idgF. Es ist damit auch der Nachweis erbracht, dass die EN ISO 9001:2008 eingehalten wird. Sie hat weltweit Geltung.

Notifizierung ist die Benennung einer (akkreditierten) Stelle durch den jeweiligen Mitgliedsstaat an die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten als Zertifizier- und Zulassungsstelle für Produkte gemäß einer oder mehrerer bestimmter EU-Richtlinien.

Die TÜV AUSTRIA Group ist

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