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Kräne, Hebezeuge und Tortechnik

Krane, TÜV AUSTRIA, (C) iStock, Massimo Merlini

Kräne, Hebezeuge und Tortechnik

Ein "erhebendes" Thema: Täglich benutzen wir Einrichtungen zum Heben und Befördern von Lasten und Personen. Täglich gehen wir durch automatische Türen und Tore und benutzen in der Arbeit, in der Freizeit oder in der Wohnung verschiedenste maschinelle Hilfseinrichtungen.

Ein Absturz endet fast immer fatal - sei es, dass Lasten oder sogar Personen abstürzen. Daher werden an hubbewegte Einrichtungen besondere Anforderungen gestellt, um sie für den vorgesehenen Einsatzzweck sicher verwenden zu können.

Die Palette der Geräte

  • Laufkrane, Laufkatzen, Schienenbahnen, Portalkrane, Hafenkrane und ihre Einbauten
  • Baudrehkrane, Bauaufzüge, Betonpumpen, Hängegerüste und andere Baumaschinen und Baustelleneinrichtungen
  • Autohebebühnen, Radheber für Servicearbeiten, Parkeranlagen zum Abstellen von Autos
  • Hubtische, Hubarbeitsbühnen, Hängebühnen, Leitern, Arbeitskörbe mit und ohne Personenbeförderung
  • Seile, Ketten, Trag- und Anschlagmittel
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Tore und Türen

Die Sicherheit und Zuverlässigkeit dieser Einrichtungen wird heutzutage als selbstverständlich vorausgesetzt.

Um die zuverlässige Nutzung dieser bereits unentbehrlichen Einrichtungen sicherzustellen, ist aber einiges mehr erforderlich als ihr Vorhandensein und ihre augenscheinliche Funktion zur Kenntnis zu nehmen.

Als kompetenter, unabhängiger und praxisbezogener Dienstleister bieten wir unsere Dienstleistungen den Planern und Herstellern, den Montageunternehmungen, wie auch den Besitzern und Benützern dieser Einrichtungen an.

Dienstleistungen: Kranprüfung, Torprüfung, Prüfung von Hebezeugen

  • Informationsgespräche und Coachings durch unsere kompetenten Mitarbeiter erleichtern dabei die Wahl und gewährleisten eine sachverständige und unabhängige Beurteilung im Sinne der einschlägigen Vorschriften.
  • Vorprüfung, Festigkeits- und Standsicherheitsberechnung sowie behördliche Einreichungen garantieren die fachgerechte Vorbereitung und Abhandlung von Projekten.
  • Abnahmeprüfungen nach ASchG sind eine Voraussetzung für die tatsächliche Erfüllung der Anforderungen im Betrieb.
  • Wiederkehrende Prüfungen gewährleisten die ordnungsgemäße Erfüllungspflicht nach ASchG.
  • Begutachtungen für Umbauten, Erweiterungen, Schadensfälle und Unfälle.
  • Schulung für Kranführer, Staplerfahrer, Erdbaumaschinenführer usw.

Konzernvideo

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