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Newsartikel

Der Tag X am TÜV AUSTRIA Aufzugstag

  •   25.04.2016
  •   Business Assurance
  •   Erstellt von TÜV AUSTRIA Akademie

20. April 2016, Mitternacht: Die neue Europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU tritt in Kraft. Nun ist alles anders. Oder doch nicht?

Wie jeden Morgen benützten auch am 20. April wieder Millionen von Menschen einen Aufzug. Die Kunden haben von der neuen Aufzugsrichtlinie nicht viel mitbekommen – die Welt drehte sich weiter, die Aufzüge bewegten sich immer noch. ‚Das Inverkehrbringen von Aufzügen muss heute schon nach dem neuen Gesetz erfolgen‘, so Ing. Thomas Maldet, Geschäftsfeldleiter der TÜV AUSTRIA Services. ‚Aber erst spätestens ab August 2017 muss dann jeder neue gebaute Aufzug unbedingt auch der EN81-20 entsprechen.‘ Dennoch: Für Hersteller bedeutet das, heute schon vorzubauen und sich nach der neuen Norm zu richten, um später Kosten zu sparen.

Die Auswirkungen


Jetzt schon nach der neuen Norm planen und bauen - so sah es auch Ing. Stephan Störmer von TÜV AUSTRIA Services, der in seinem Vortrag die Änderungen aufgrund der neuen ASV 2015 besprach. Die nationale Umsetzung der Europäischen Aufzugsrichtlinie erweitert nicht nur den Kreis der Wirtschaftsakteure, sondern bezieht auch notifizierte Stellen mehr ein, zum Beispiel bei Umbauten von Aufzügen mit CE-Kennzeichen.

Vom Lux-Wert der Beleuchtung über die Anforderungen an das Fahrkorbdach bis hin zur Tragfähigkeit des Schachtgrubenbodens – welche Auswirkungen die ÖNORM EN 81-20 auf Aufzugsunternehmen hat, erklärte Erich Hable von thyssenkrupp Aufzüge GMBH, der aber gleichzeitig relativierte: Es gäbe eine Kluft zwischen den Regeln der Technik und dem Stand der Technik – die technische Entwicklung ist naturgemäß immer einige Schritte voraus.

Das Tor zur Sicherheit


Die Referenten am TÜV AUSTRIA Aufzugstag beschäftigten sich eingehend mit der neuen Aufzugsrichtlinie und beleuchteten das Thema von allen Seiten: DI Frank Schmidt von Aufzugswerke Schmitt+Sohn GmbH & Co KG sprach beispielsweise von erhöhten Anforderungen an die mechanische Festigkeit von Aufzugstüren, welche die Sicherheit gegen einen Absturz in den Schacht noch weiter verbessert.

Notruf 2.0


Notrufsysteme in Aufzügen: Darüber referierte Margarete Landertshammer von alcomtec aufzug- & gebäudekommunikationstechnik gmbH, die analoge Endgeräte in digitalen Netzen als Sicherheitsrisiko einstufte – Personennotrufe und Störmeldungen könnten nur fehlerhaft oder gar nicht übertragen werden. So sahen es auch die Wiener Linien, die kürzlich 120 Aufzüge aufgrund einer Störung im Notrufsystem außer Betrieb setzten. Eine kluge Entscheidung, meinten die Expert/Innen am Aufzugstag.

Auch Ing. Manfred Spiller von MS Mikroprozessor-Systeme AG sprach von den Möglichkeiten und Chancen der neuen Fernmeldenetze auf IP-basierenden Strukturen vs. der Unzuverlässigkeit von analogen Lösungen. Vor allem die multifunktionale Aufzugsüberwachung mit Etagenansagen und Notruffilterung sah Ing. Spiller als Vorteil.

Schrankenlose Bewegungsfreiheit?


Diese Etagenansagen im Sinne der Barrierefreiheit waren auch Teil von Dipl. Ing. Andreas Kloibers Vortrag (TÜV AUSTRIA Consult). Denn die zwingenden Verpflichtungen der Barrierefreiheit sind nun in der Bauwelt angekommen – Überlegungen hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Aufzug sollten ebenso in die Planung einbezogen werden wie akustische Signale zur Orientierung. Ein kleines ‚Aber‘ in Bezug auf die Barrierefreiheit kam von Ing. Mag. Gottfried Leitner (Omnia hoch p GmbH): Wenn die Barrierefreiheit dem Denkmalschutz des Gebäudes im Weg steht, dann wird meistens zugunsten des Denkmalschutzes entschieden.

Aufzüge für’s Blaulicht


Was muss ein Aufzug können, der von der Feuerwehr genutzt wird? In seinem Vortrag über die ÖNORM EN 81-72:2015 in Verbindung mit der TRVB 150 A referierte DI Martin Salomon von TÜV AUSTRIA Services über die technischen Anforderungen an Feuerwehraufzüge. Diese sind breit gefächert: Von der Ausstattung des Fahrkorbes über den Abfluss von Löschwasser bis hin zur Kennzeichnung mittels Piktogrammen sollte bei diesem Thema einiges bedacht werden.

Noch ein denkwürdiges Datum: Am 1. Mai 2016 tritt das neue Steiermärkische Hebeanlagengesetz in Kraft, das sich dem Europäischen Recht anpasst und Genehmigungsverfahren vereinfacht. Welche Änderungen sich daraus ergeben, besprach DI Dr. techn. Bernhard Schaffernak vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung im letzten Vortrag.

Unterm Strich


Fazit des 15. TÜV AUSTRIA Aufzugstages: Dank der strengen Gesetzgebung, der Tätigkeit von Wartungsfirmen und gut ausgebildeten Aufzugsprüfern ist es um die Aufzugssicherheit in Österreich gut bestellt. Damit dies so bleibt, sollten Unabhängigkeit und Gewissenhaftigkeit von Prüfern weiterhin hoch gehalten werden.

Wir bedanken uns bei allen Referent/innen für die spannenden Vorträge, bei allen Gästen für den interessanten Austausch und bei der Stadt Wien – Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung für die wie immer gelungene Kooperation.  Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr!

Der TÜV AUSTRIA Aufzugstag im Wiener Rathaus

Der TÜV AUSTRIA Aufzugstag im Wiener Rathaus

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