Der TÜV AUSTRIA Brandschutztag 2019
- 01.10.2019
- Marketing Business Assurance Industry & Energy
- Erstellt von TÜV AUSTRIA Akademie
Nach dem Brandschutztag ist vor dem Brandschutztag: Im März fand der beliebte Expertentag in Vösendorf statt, im September zog er weiter nach Westen, wo die Teilnehmer/innen in Salzburg einen Tag lang von den Vorträgen der Brandschutz-Koryphäen profitierten. Der jährlich stattfindende TÜV AUSTRIA Brandschutztag beleuchtete in der Barockstadt den Brandschutz aus rechtlicher, organisatorischer und technischer Sicht und richtete den Fokus der Teilnehmer/innen unter anderem auf neue Risiken, die man nicht unterschätzen sollte.
Jedem Tierchen sein Brandschutztürchen?
Brandschutzbeauftragte sind mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert: Brandschutzordnungen und Pläne erstellen, Verhalten im Brandfall festlegen, Eigenkontrollen durchführen, Mängel beheben lassen – all das gehört zu ihrem Aufgabenbereich. Das Schutzziel in Betrieben ist meist gleich: die Verhinderung von Bränden bzw. deren Ausbreitung und die Personenrettung. Aber nicht jeder Betrieb ist gleich: Es gibt Nutzungen mit erhöhter Brandgefahr oder erhöhter Personengefahr oder besonderen Gefährdungen. In der Hofburg sind Showeinlagen, Lagerungen hinter Messeständen oder Hazereinsätze die Herausforderung, mit denen Brandschutzbeauftragte konfrontiert werden. Bei einem Produktionsbetrieb wie Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk liegt die Gefahr in der erhöhten Brandlast. In der Uni-Klinik in St. Pölten wird das Augenmerk auf die verschiedenen Einrichtungen gelegt: Chemikalienlager, Großküche und Schlosserei verlangen nach eigenen Brandschutzmaßnahmen.
Für die Sicherheit von Mitarbeiter/innen, Gästen, Patienten/innen und aller Sachwerte sollen Maßnahmen sorgen, die Verantwortliche des Brandschutzes planen. Sie sind baulich, technisch und organisatorisch, betreffen Brandschutztüren, Fluchtwege, das Crowd-Management oder das Abgehen der Fluchtwege vor jeder Veranstaltung. Aber welche Maßnahmen sind für welches Unternehmen geeignet? Das klärten am TÜV AUSTRIA Expertentag die Vertreter der 3 unterschiedlichen Nutzungen.
Was dabei hilft, ist ein Blick in die TRVB-Richtlinie. Die TRVB 119 O wird grundlegend neu überarbeitet und soll zum Standardwerk ausgebaut werden. Der Hintergrund: Verantwortliche des Brandschutzes mussten sich aufgrund der verschiedenen Nutzungen in vielen TRVBs schlau machen, um den richtigen Passus zu finden – das soll sich im Frühjahr 2020 ändern.
Recht so!
Brandschutzbeauftragte stützen sich bei ihrer Arbeit auf eine Fülle an rechtlichen Vorgaben, welche die Einhaltung der Regeln der Technik fordern. Allein bei tragbaren Feuerlöschern müssen Arbeitsstättenverordnung und Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz beachtet werden, bei der Anschaffung des Feuerlöschers ist darauf zu achten, dass er der ÖNORM EN 3 entspricht, außerdem muss er ein Jahr nach dem Kauf von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Die genormte Prüfplakette nach ÖNORM F 1053 bringt klare Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit.
Brandschutzbeauftragte sollten sich zudem neben anderen Aufgaben auch mit der Feuerversicherung des Betriebes auseinandersetzen, weil die Verpflichtungen darin auch sie betreffen könnten und im Regressfall ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab angelegt werden könnte. Andererseits: Wer keinen Brandschutzbeauftragten im Betrieb hat, der muss im Schadenfall mit einer Unterdeckung der Prämie rechnen.
Mit Netz und doppeltem Boden
Brandschutzbeauftragte sind im Vorbeugenden Brandschutz aktiv, die Feuerwehr ist es beim Abwehrenden Brandschutz. Das ABC-Abwehrzentrum des österreichischen Bundesheeres kann die Feuerwehr unterstützen, wenn es ein außerordentlicher Notfall erfordert. Dieser ergibt sich beispielsweise durch eine radioaktive oder chemische Kontamination, für deren Dekontamination das Abwehrzentrum speziell ausgerüstet ist. Die herbeigerufene Einheit kann Proben nehmen, die chemischen oder radioaktiven Stoffe identifizieren, und sie übernimmt auch die Beseitigungs- und Verbreitungsmodellierung.
2 gute und eine schlechte Nachricht
Die guten Nachrichten zuerst: Autos werden unkomplizierter. Wer sich ein E-Auto anschafft, der spart 1/3 der Teile ein, zum Beispiel die Einspritzung oder die Kurbelwelle. Stattdessen werden Hochvolt-Batterien zusammengeschalten und in Metallbehältern abgesichert. E-Mobilität ist nicht sonderlich gefährlich, das ist die zweite gute Nachricht. Wenn das Auto korrekt instandgehalten wurde und niemand über das Ladekabel stolpert, sind sie relativ sicher. Die metallische Durchdringung der Batterie, z,B, bei einem Unfall, könnte dennoch eine Brandgefahr auslösen.
Jetzt die weniger gute Nachricht: Auch wenn neue Technologien wie die E-Mobilität weniger brandgefährlich sind, so werden auch in Zukunft Verantwortliche im Betrieblichen Brandschutz gebraucht werden, vor allem im Falle eines Blackouts. Wenn die Lichter ausgehen, gehen nämlich nicht nur die Lichter aus: die Brandmeldeanlage und die Sprinkleranlage tun es ebenfalls, auch wenn sie für eine gewisse Zeit notstromversorgt sind. Betrieblich Beauftragte sollten sich daher die Frage stellen, was bei einem Stromausfall im Betrieb passiert und welche Maßnahmen sie vorab setzen können. Dies betrifft auch die Mitarbeiter/innen: Bei einem großflächigen Blackout sollte die Infrastruktur für diese gewährleistet werden.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer/innen am TÜV AUSTRIA Brandschutztag und den folgenden Vortragenden:
Dipl.-Ing. Dr. Rudolf MÖRK-MÖRKENSTEIN (IES Ziviltechniker GmbH), Mag. Robert SCHGÖR (TÜV AUSTRIA), Ing. Günter ROZUMILOWSKI (TÜV AUSTRIA), Vzlt Alexander MATTAUSCH (Österr. Bundesheer, ABC-Abwehrzentrum), Michael SACK (Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebs GmbH), Ing. Dominik HAINDL (Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk GmbH), Ing. Thomas SPITZER, MSc, (Universitätsklinikum St. Pölten), SV Ing. Leopold BALLEK (Ausbildungsleiter gem. TRVB 117 O), SV Ing. Martin SWOBODA (TÜV AUSTRIA)