Kein Sackerl mehr für’s…Obst
- 06.11.2019
- Marketing Business Assurance Industry & Energy
- Erstellt von TÜV AUSTRIA Akademie
355 Millionen Tonnen Plastik werden pro Jahr weltweit produziert. Der daraus entstehende Abfall beläuft sich in der EU auf 26 Millionen Tonnen pro Jahr. 13 Millionen Tonnen Plastik gelangen pro Jahr ins Meer. Weniger sichtbar, aber umso dramatischer ist der Kunststoffabfall im Boden – laut ernstzunehmenden Schätzungen befindet sich dort mehr Abfall als im Meer.
Die Vermeidung von Plastikabfällen ist in jedem Fall wünschenswert. Keine Kunststoffe zu produzieren, ist jedoch (noch) unrealistisch. Realistischer ist es, das Material so zu verändern, dass es vollständig biologisch abbaubar ist. Biokunststoffe müssen in längstens 180 Tagen abgebaut werden, unter Kompostierungsbedingungen strukturell zerfallen, und zwar ohne Verschlechterung der Kompostqualität. Außerdem dürfen sie keine toxischen Zusätze aufweisen – so sagt es die Norm EN 13432, die abbaubare Kunststoffe in 4 Muss-Kriterien definiert.
Diese Kriterien spiegeln sich im Plastiksackerlverbot wieder, das im Juli 2019 im Nationalrat im Rahmen der Rechtsbereinigungsnovelle des Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen wurde. Nach einer 1-jährigen Übergangsfrist sind ab Jänner die meisten Kunststofftragetaschen verboten, aber es gibt Ausnahmen: Sehr leichte Tragetaschen aus nachwachsenden Rohstoffen oder wiederverwendbare Tragetaschen sind weiterhin erlaubt – Mehrweggebinde sind sinnvolle Alternativen, um Abfall zu vermeiden. Trinkhalme, Wattestäbchen und 1-Weg-Besteck sollen dem Plastiksackerlverbot folgen, wurde am Tag der Umwelt- und Abfallbeauftragten in Aussicht gestellt.
Der Tag der Umwelt- und Abfallbeauftragten 2019 wird jährlich im Wiener Rathaus veranstaltet. Die Kooperation von Stadt Wien – Umweltschutz, Umweltbundesamt und TÜV AUSTRIA Akademie begeistert ca. 300 Interessierte vom Fach, die in einer Vortragsreihe rechtliche Neuerungen erfahren und spannenden Input rund um die Themen Umweltschutz und Abfallwirtschaft erhalten.