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Newsartikel

Nicht irreführend: Gerichtsentscheidung zu Kaffeekapseln bestätigt Gültigkeit des „OK compost“-Prüfzeichens

  •   27.11.2020
  •   Erstellt von TUEV AUSTRIA

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen zwei Herstellern von Kaffeekapseln forderte der Kläger, dass der Beklagte veranlasst werden solle, das „OK compost“-Logo von allen seinen Verpackungen zu entfernen, da es sich dabei um eine irreführende Information handele. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies diesen Antrag ab und bestätigte die Gültigkeit des „OK compost“-Prüfzeichens.

Die Rechtsmittelentscheidung vom 9. Juli 2020 hinsichtlich des „OK compost“-Logos besagt ausdrücklich

  • dass die „OK compost“-Kennzeichnung des TÜV AUSTRIA voll und ganz dem Prüfbericht für Kaffeekapseln entspricht, 
  • dass der TÜV-AUSTRIA-Prüfbericht auf dem Prüfprogramm von TÜV AUSTRIA für Heimkompostierung basiert, das die EU-Kommission als „Branchenstandard“ bezeichnet,
  • dass das „OK compost HOME“-Prüfzeichen des TÜV AUSTRIA unabhängig und ausschließlich auf Grundlage der nachweislichen Testergebnisse verliehen wurde,
  • dass das „OK compost HOME“-Prüfzeichen des TÜV AUSTRIA nicht irreführend ist,
  • dass das „OK compost HOME“-Prüfzeichen des TÜV AUSTRIA auf genau festgelegten und eindeutig nachvollziehbaren Kriterien beruht,
  • dass TÜV AUSTRIA alle Tests unabhängig und fachkundig gemäß den geltenden Gesetzen durchgeführt hat.

Das Zertifizierungssystem OK compost HOME von TÜV AUSTRIA garantiert die vollständige Kompostierbarkeit unter Berücksichtigung der speziellen Bedingungen in Gartenkomposthaufen.

Kontakt:
TÜV AUSTRIA Belgium | Tel: +32 2 532  29 11 | okcompost(at)tuv-a.com
Steenweg op Mechelen 455 B-1950 Kraainem | Belgien

Nicht irreführend: Gerichtsentscheidung zu Kaffeekapseln bestätigt Gültigkeit des „OK compost“-Prüfzeichens

Nicht irreführend: Gerichtsentscheidung zu Kaffeekapseln bestätigt Gültigkeit des „OK compost“-Prüfzeichens: Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen zwei Herstellern von Kaffeekapseln forderte der Kläger, dass der Beklagte veranlasst werden solle, das „OK compost“-Logo von allen seinen Verpackungen zu entfernen, da es sich dabei um eine irreführende Information handele. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies diesen Antrag ab und bestätigte die Gültigkeit des „OK compost“-Prüfzeichens. (C) TÜV AUSTRIA

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