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Newsartikel

TÜV AUSTRIA Anlagensymposium 2016 - der frühe Vogel sichert die Anlage

  •   16.11.2016
  •   Business Assurance
  •   Erstellt von TÜV AUSTRIA Akademie

„Sicher ist, dass nichts sicher ist und das ist nicht sicher,“ formulierte es Joachim Ringelnatz treffend. Umgelegt auf die Anlagensicherheit heißt das: Ein Nullrisiko ist kaum möglich, ein Restrisiko bleibt immer.

Wenn Sie aber bereits in der Planung alles richtig machen, stehen die Chancen gut, später den Änderungsaufwand gering zu halten. Die TÜV AUSTRIA Akademie lud zu diesem spannenden Thema die Expert/innen ins Schloss Seggau.

Sicherheit ohne Stützräder

In der Anlagensicherheit hat die Risikominimierung Priorität, aber auch die Reihenfolge, in der diese Risikominimierung erfolgen soll. Zuerst sollten Sie das ‚Inherently Safe Design‘ (ISD) beachten, also die Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Anlage. Was im Design nicht lösbar ist, sollte durch notwendige (technische) Schutzmaßnahmen stabilisiert werden. Diese Schutzmaßnahmen werden in aktive und passive  Schutzmaßnahmen unterteilt. Aktive Schutzeinrichtungen können wieder in mechanische (z.B. Sicherheitsventil) und Prozessleittechnische Schutzfunktionen (z.B. Temperatur Hoch Abschaltung einer Heizung) eingeteilt werden. Zum Schluss sollten Sie die Benutzer/innen und Mitarbeiter/innen vom Restrisiko in Kenntnis setzen, durch Schulung oder eine Betriebsanleitung. Allgemein gilt: Je früher im Lebenszyklus einer Anlage Mängel erkannt werden, desto besser. Nachträgliche ‚Stützräder‘ können viel Zeit und Geld kosten.

Testen, prüfen, kontrollieren

Tests in der Entwicklung, aber auch im Betrieb sind unerlässlich, um konstruktive Maßnahmen hinsichtlich der Anlagensicherheit zu setzen. Diese Funktionstests werden auch in der Druckgeräteüberwachungsverordnung gefordert und sollten beispielsweise bei Sicherheitsventilen vor Ort durchgeführt werden. Betriebsanlagen prüfen Sie aber nicht nur selbst, sie werden auch von der Behörde geprüft. Zu den wesentlichen Punkten der Abnahmeprüfung einer Anlage gehören aber nicht nur die Überprüfung der eingesetzten Komponenten, sondern auch die Einbindung von äußerem und inneren Blitzschutz oder das Know-how des Prüferkreises. Bei einer Inspektion wird Einsicht in die Protokolle verlangt, der Prüferkreis durchleuchtet und der Umgang mit Mängeln erhoben. Eine widerkehrende Prüfung findet in der Praxis einmal jährlich statt. Ist eine solch strenge Prüffrist überhaupt sinnvoll? Ja, denn systematische Fehler werden gerade durch Wiederholungsprüfungen aufgedeckt, das Prüfintervall von einem Jahr ist absolut notwendig – man sollte sowieso regelmäßig hinschauen.

No risk?

Die komplette Ausschaltung des Risikos wird zwar gesetzlich gefordert, ist aber in der Praxis kaum zu schaffen. Ein Restrisiko ist jedoch in der Gewerbeordnung nicht vorgesehen. Die Diskrepanz zwischen dem geforderten 0-Risiko und den normativen Vorgaben, das Restrisiko einzubeziehen, wird meistens mit einer Zahl umschifft: 10 hoch Minus 6, was so viel heißt wie,  die Chancen stehen 1 zu einer Million. Probabilistische Aussagen wie diese findet man beispielsweise in der Anlagensicherheit, wenn das Risiko per LOPA berechnet wird oder im Maschinenschutz in manch einer RAPEX-Tabelle. Den Restrisikowert eines Menschenlebens zu beziffern, ist aus ethischer, behördlicher und juristischer Sicht jedoch heikel, daher erfolgt die Angabe des Restrisikos meistens mit qualitativen Methoden, wie dem Risikographen.

Gesetzlich untermauert

An den gesamten Lebenszyklus einer Anlage sind jede Menge Gesetze geknüpft. Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU verankert unter anderem die Pflichten des Herstellers, der die Betriebsanleitung erstellen muss und Stichproben entnehmen sowie Prüfungen durchführen muss. Wer ein Hersteller ist, das regelt unter anderem die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Aufpassen sollten Sie bei unvollständigen Maschinen, die Sie in Ihrem Unternehmen zu einem vollständigen Ganzen zusammenfügen: Dann sind Sie der Gesamthersteller, der laut Maschinenrichtlinie dazu verpflichtet ist, die Risikobeurteilung zu machen. Von den beiden Standards der Maschinensicherheit, der  IEC 62061 oder der ISO 13849 könnten Sie ebenfalls betroffen sein, in beiden ist das ISD enthalten. Und spätestens ab 2018 wird die Datenschutzverordnung interessant, welche die DSG 2000 ablösen wird und Verstöße gegen das Datenschutzgesetz strenger ahndet.

Es menschelt

Trotz strenger Verordnungen, perfekt umgesetzten Design und trotz aller Sicherheitsmaßnahmen: Die besten Voraussetzungen nützen nichts, wenn der Faktor Mensch nicht beachtet wird. Risiken werden oftmals ignoriert, weil Arbeitnehmer/innen Maßnahmen nicht umsetzen können, nicht wollen oder nicht dürfen. Die Risikowahrnehmung ist dabei oft zu niedrig und wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie Unmittelbarkeit, Beobachtbarkeit oder falsch verstandener Wahrscheinlichkeiten. Wir hören nur das, was wir hören wollen, um uns in einer unsicheren Welt orientieren zu können und pressen die Information in ein vorhandenes Glaubenssystem.

Risiken sind manchmal nur durch organisatorische Maßnahmen ausschaltbar, durch Schulung oder Bewusstmachung einer Gefahr. Darauf zu achten haben laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Arbeitgeber/innen, die nicht nur Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen, sondern auch Arbeitnehmer/innen über Gefährdungen informieren und unterweisen sollen. Eine Unter-Reaktion sollte so vermieden werden und das Gefühl für die Bedrohung den Ausschlag geben, um zu handeln.

Summa summarum:

Zusammenfassend können folgende Tipps hilfreich sein: Behalten Sie die Gesamtkosten im Auge, nicht nur die Errichtungskosten. Sehen Sie die Summe der Gefahren, nicht nur Einzelgefahren. Wer ein Risiko minimiert, sollte darauf achten, dass sich dadurch nicht ein neues Risiko ergibt. Und: Die Fehler einzelner Sicherheitsteile dürfen nie die Gesamtsicherheit gefährden. Aus Fehlern der anderen zu lernen, ist schmerzlos: Anlagenverantwortliche sollten daher verschiedene Infoquellen, wie die zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) nutzen, um das eigene Unternehmen zu schützen.

Danke an alle!

Wir danken allen Teilnehmer/innen für den Besuch im Schloss Seggau und allen Referent/innen für ihre Expertise zu dem Thema. Vorgetragen haben Dr Friedrich Fröschl, VTU Engineering GmbH, DI Jens Dieter Clausen, Vestas Österreich GmbH, DI Dr. Angelika Zartl-Klik, OMV Austria Exploration & Produktion GmbH, DI Alfred Moser, Magistrat der Landeshauptstadt Linz, DI (FH) Werner Krämer, Siemens AG, DI Dr. Michael Struckl, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Dr. Theresa Stickerl, Umweltbundesamt GmbH. Vom TÜV AUSTRIA waren folgende Referenten vertreten: DI Dr. Martin Doktor, DI Georg Trezesniowski, DI Karl Findenig, DI Harald Montenegro, MSc, Ing. Hellfried Matzik, DI Gerhard Höltmann, DI Christian Braun, Ing. Christian Hörist. Schön, dass Sie da waren, wir sehen uns in zwei Jahren wieder zum TÜV AUSTRIA Symposium für Anlagensicherheit 2018!

Analgensymposium 2016
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