Zum Hauptinhalt springen

Lebensmittelsicherheitsmanager/in

Das Management der Sicherheit und Hygiene für Lebensmittel ist das A und O für alle Unternehmen, die Produkte produzieren, behandeln, verarbeiten, zubereiten, lagern, verpacken, handeln oder transportieren  die nach dem LMSVG geregelt sind oder die Dienstleistungen im Bereich der Lebensmittelindustrie erbringen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Lebensmittelmikrobiologie
  • Überblick über Lebensmittelstandards und Normen (z.B: IFS/BRC/FSSC/QM/HACCP)
  • Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Lebensmittelrecht
  • Managementkompetenz im Lebensmittelsicherheits-Bereich
  • Food Fraud
  • Reinigung und Desinfektion / Hygiene in der Praxis
  • Food Contact Materials (FCM)

besitzen.

Zielgruppe

Personen, die schon Erfahrung im Berufsfeld des Lebensmittelsicherheitsmanagements oder in ähnlichen Berufsfeldern (Lebensmittel-Logistik, Dienstleister in der Lebensmittelbrache, etc) gesammelt haben und sich weiterqualifizieren möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)
  • der mündlichen Fachprüfung in Form von zwei Fragen zum Thema Lebensmittelsicherheitsmanagement

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Lebensmittelsicherheitsmanager/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis von absolvierten LVA-Weiterbildungsseminaren in Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates
  • der Nachweis der Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Lebensmittelsicherheitsmanager/in  (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

  •   | Drucken
to top