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Ölkesseleinbauverbotsgesetz erlassen

TÜV AUSTRIA: Technik, Recht, §82b, GewO, §134, WRG, §19a, EisbG, §14a, RLG, §140, GWG, Gewerbeordnung, Rohrleitungsgesetz, Eisenbahngesetz, Wasserrechtsgesetz, Gaswirtschaftsgesetz, Elektrizitätsrecht, (C) Fotolia, M. Schuppich

Ölkesseleinbauverbotsgesetz erlassen

Neues Verbot von Heizkesseln für fossile Brennstoffe in Neubauten

Mit dem Ölkesseleinbauverbotsgesetz (ÖKEVG 2019), das mit 1. Jänner 2020 in Kraft trat, wird die Unzulässigkeit der Aufstellung sowie des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für fossile Brennstoffe in Neubauten festgelegt. Die zentrale Bestimmung des Bundesgesetzes im exakten Wortlaut: „Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden sind unzulässig.“

Klima- und Energieziele: Dekarbonisierung im Gebäudesektor
Demnach sind von diesem Verbot (momentan noch) alle neu errichteten Gebäude betroffen – einschließlich gewerbliche Betriebe. Die seit Anfang des Jahres gültige gesetzliche Regelung betrifft aktuell keine Bestandsanlagen. Erklärter Wille der österreichischen Regierung zur Erreichung der Pariser Klimaziele in Bezug auf die Energiewende im Gebäudesektor ist die Ausweitung des Verbots auf bestehende Ölkessel in den kommenden Jahren. 

Die Umsetzung des Verbotes erfolgt im Rahmen der Genehmigungsverfahren („Dies ist in den Verfahren, die derartige Anlagen zum Gegenstand haben, umzusetzen“). Reparaturen, Austausch gleichartiger Anlagenteile etc. sind somit weiterhin erlaubt. 

Für weitergehende Auskünfte steht das Legal Compliance Team des TÜV AUSTRIA gerne zur Verfügung!

Tipp: Für den Ersatz von Ölkesseln durch Geräte, welche mit s. g. „erneuerbarer“ Energie betrieben werden, können diverse finanzielle Förderungen in Anspruch genommen werden!

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