Zum Hauptinhalt springen

Fertigstellungsanzeige

TÜV AUSTRIA: Technik, Recht, §82b, GewO, §134, WRG, §19a, EisbG, §14a, RLG, §140, GWG, Gewerbeordnung, Rohrleitungsgesetz, Eisenbahngesetz, Wasserrechtsgesetz, Gaswirtschaftsgesetz, Elektrizitätsrecht, (C) Fotolia, M. Schuppich

Fertigstellungsanzeige – wichtig aber oft vergessen

TÜV AUSTRIA unterstützt bei der Fertigstellungsmeldung nach Neu- oder Änderungsgenehmigungen

Oftmals wird nach einem Neubau bzw. der Änderung einer Betriebsanlage darauf vergessen, die bescheidmäßig geforderte Fertigstellungsanzeige an die zuständige Behörde zu übermitteln. Die Experten von TÜV AUSTRIA können dabei unterstützen.

Wozu eine Fertigstellungsanzeige? 

  • Mit einer Fertigstellungsanzeige durch den unabhängigen TÜV AUSTRIA kann ein möglicher Rechtsstreit mit den ausführenden Firmen bei mangelhafter Erfüllung der Auflagen vermieden werden.
  • Der (zusätzliche) Aufwand bei Überprüfungsverhandlungen durch die Behörden bei nicht erfüllten Auflagen kann reduziert werden.
  • Bei der wiederkehrenden Prüfung nach § 82b Gewerbeordnung, erstmals fünf Jahre nach der Genehmigung, ist ein mangelfreies Prüfergebnis zu erwarten

Die passenden TÜV AUSTRIA-Leistungen dazu auf einen Blick:

  • Unsere Sachverständigen überprüfen die korrekte und vollständige Erfüllung aller Auflagen und TÜV AUSTRIA erstellt als unabhängige Prüfinstanz einen Ausführungsbericht der als Fertigstellungsanzeige direkt an die Behörde weitergeleitet werden kann.
  • Etwaige Mängel werden direkt mit den ausführenden Firmen abgeklärt.
  • Mängel in der Ausführung werden bezüglich Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen geprüft.
  • TÜV AUSTRIA erledigt für Sie die Abklärung bei geänderter Ausführungen auf Anzeigefreiheit- od. Genehmigungspflicht und erstellt mit Ihnen eine Dokumenation über das geänderte Projekt.
  • Bei einer eventuellen Überprüfungsverhandlung durch die Behörden stehen wir Ihnen zur Seite
  •   | Drucken
to top