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Unterstützung bei Behördenverfahren

TÜV AUSTRIA: Technik, Recht, §82b, GewO, §134, WRG, §19a, EisbG, §14a, RLG, §140, GWG, Gewerbeordnung, Rohrleitungsgesetz, Eisenbahngesetz, Wasserrechtsgesetz, Gaswirtschaftsgesetz, Elektrizitätsrecht, (C) Fotolia, M. Schuppich

Unterstützung bei Behördenverfahren

Der gestiegene Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft erfordern immer größere Flexibilität von Unternehmen. Betriebe müssen daher immer schneller auf geänderte Marktanforderungen und Absatzmärkte reagieren. Oft sind rasche Produktionssteigerungen, Aus- und Zubauten bzw. Änderungen des Maschinenparks notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

In den meisten Fällen muss für solche Änderungen in der Betriebsanlage bei den zuständigen Behörden um Bewilligung angesucht werden, damit die Betriebe nicht in einen rechtsunsicheren Zustand geraten, der unter Umständen existenzgefährdend sein kann. Problematisch ist, dass dabei ein oder gleich mehrere Ansuchen für die unterschiedlichsten Rechtsmaterien, wie etwa Baugenehmigungen, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche oder energierechtliche Bewilligungen, aber vor allem auch eine gewerbebehördliche Genehmigung erforderlich sein können.

Von den Behörden werden dabei ganz unterschiedliche Anforderungen an die Projekts- bzw. Einreichunterlagen gestellt. Die Fachkenntnisse zu diesen gesetzlichen Vorschriften und den notwendigen Ressourcen für die umfangreiche Projektierung sind in Betrieben jedoch häufig nicht vorhanden.Werden diese Unterlagen aber nicht, nur unvollständig oder mit formalen Fehlern an die zuständige Behörde übermittelt, kann es zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und damit zur Verzögerung im Betrieb kommen.

Um einen raschen und reibungslosen Ablauf im Verfahren zu gewährleisten, bieten wir Ihnen deshalb unsere Unterstützung durch kompetente und erfahrene Sachverständige für nahezu alle Rechtsgebiete an.

TÜV AUSTRIA Leistungsumfang

  • Evaluierung der notwendigen Genehmigungen für ein Projekt
  • Bescheid- bzw. Akteneinsicht bei den Behörden, um Doppelgenehmigungen zu vermeiden
  • Kontaktaufnahme und Behördenbesuche im Vorfeld, sowie Begleitung während der Verfahrensdauer
  • Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen (allgemeine Betriebsbeschreibung, Maschinenverzeichnis, Pläne u dgl.)

 

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