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Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (ASU)

Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (ASU)

Die ASU-Sitzung 2020 der TÜV AUSTRIA CERT GMBH und TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH fand am 29. Oktober statt. Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Warum veranstalten Gesellschaften des TÜV AUSTRIA eine Ausschusssitzung zur Sicherung der Unparteilichkeit (ASU)?

TÜV AUSTRIA CERT GMBH und TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH kommen ihrer Verpflichtung (gemäß ISO/IEC 17021 und ISO/IEC 17065) als akkreditierte Zertifizierungs- und Verifizierungsstellen nach und haben im Jahr 2008 den ASU eingerichtet, um höchste tatsächliche und empfundene Objektivität sicherzustellen. Dafür wurde eine eigene Geschäftsordnung festgesetzt.

Was sind die Ziele des Ausschusses und welche Themen werden dabei behandelt?

Ziel ist die Konformitätsbescheinigung des Ausschusses bezüglich der Unparteilichkeit der TÜV AUSTRIA CERT GMBH und TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Zertifizierungsstellen, worüber der Ausschuss in einer geheimen Abstimmung entscheidet.

Thematischer Rahmen:

  • Erarbeitung von grundsätzlichen Regelungen bezüglich der Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeiten.
  • Unterdrückung jeder Tendenz seitens der Zertifizierungsstelle, kommerzielle oder andere Aspekte zu gestatten, die ständige objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeiten zu verhindern.
  • Beratung zu Fragen, die das Vertrauen in die Zertifizierung, einschließlich Offenheit und öffentliche Wahrnehmung, beeinflussen.
  • Regelmäßige Bewertung der Unparteilichkeit der Audits, der Zertifizierungen und der Entscheidungsprozesse der Zertifizierungsstelle.

Wer wird zur Ausschusssitzung geladen?

Der Ausschuss besteht laut Geschäftsordnung aus mindestens 12 Teilnehmern, die sich – um eine möglichst hohe Vielfalt zu gewährleisten – aus Kunden der Zertifizierungsstellen, Vertretern von Industrie- und Handelsverbänden, regelsetzenden Behörden bzw. sonstigen staatlichen Stellen oder Vertretern von NGOs einschließlich Verbraucherorganisationen zusammensetzen. Es erfolgt eine schriftliche Einladung der Ausschussmitglieder nach Erstellung der Tagesordnung.

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