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DIN 77200

DIN 77200:2008 – Sicherheitsdienstleistungen

Die DIN 77200 ist ein etablierter Standard für die Einstufung von Sicherungsdienstleistungen im täglichen Geschehen. Die Norm legt Anforderungen an die Organisation als Auftragsnehmer, Personalführung und Arbeitsweise zur Erbringung von Sicherungsdienstleistungen fest. Sie gibt Qualitätskriterien für die Vergabe von Sicherungsdienstleistungen durch öffentliche und private Auftraggeber bzw. Nachfrager vor. Für die Bewertung gibt es drei verschiedene Leistungsstufen.

Ihre Vorteile

  • Immer mehr Kunden stehen im gegenseitigen Wettbewerb und verlangen bei Ausschreibungen einen Nachweis der Erfüllung dieser Norm. Dennoch funktioniert ein System nur dann zweckmäßig, wenn es dem Unternehmen dient. Unsere Auditoren schaffen für Sie den größtmöglichen Nutzen aus Auditierung und Zertifizierung.
  • Durch die Dokumentation Ihrer Abläufe schaffen Sie Klarheit in Ihren Sicherheitsdienstleistungen.
  • Eine Zertifizierung durch den TÜV AUSTRIA erbringt den Nachweis und damit das vom Markt eingeforderte Vertrauen in Ihre Sicherheitsdienstleistungen und in Ihre Organisation selbst.

Zielgruppe

Für alle Unternehmen, die im Bereich der Erbringung von Sicherungsdienstleistungen tätig sind.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gibt es für Unternehmen aus der Sicherheitsbranche keine Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Jedoch sind drei verschiedene Leistungsstufen der Sicherheitsdienstleistungen vorhanden, bei denen das Verhältnis von Preis und Qualität zu berücksichtigen ist. Hierbei werden verschiedene Preis-/Leistungsniveaus definiert, die wiederum verschiedene Anforderungen, z. B. hinsichtlich Ausbildung, QM-System, etc., verlangen.

Ablauf der Zertifizierung

Ein Zertifizierungsprozess dauert in der Regel zwischen drei und fünf Wochen. Die genaue Dauer sowie Aufwand und Kosten legen wir mit Ihnen gemeinsam vor Beginn der Zertifizierung fest. Am Beginn jedes Zertifizierungsverfahrens steht daher ein Informationsgespräch.

1. Informationsgespräch

Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch informieren wir Sie über die Vorgehensweise zur Erlangung Ihres Zertifikats. Weiters werden u.a. folgende Punkte geklärt:

  • Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Zertifizierung
  • Ziele und Nutzen der Zertifizierung
  • Abgleich der Unternehmensdaten und Festlegung des Geltungsbereiches der Zertifizierung
  • Besprechung Ihrer spezifischen Anforderungen und Wünsche
  • Festlegung der nächsten erforderlichen Schritte in Richtung Zertifizierung

Auf Basis dieses Informationsgesprächs erhalten Sie ein individuelles und auf Ihre Organisation maßgeschneidertes Angebot.

2. Beauftragung
Sind Sie mit dem gestellten Angebot zufrieden, wird die Zertifizierungsstelle beauftragt. Nachdem Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, beginnt der Zertifizierungsprozess mit einer gemeinsamen terminlichen Abstimmung mit dem/der verantwortlichen Auditor/in.

3. Voraudit (optional)
Auf Wunsch kann ein Voraudit durchgeführt werden. Dies ist aber keine notwendige Voraussetzung zur Zertifizierung. Anhand eines gemeinsam definierten Rahmens werden entweder spezielle Bereiche bzw. Prozesse oder die Gesamtsituation Ihrer Organisation auditiert. Dabei werden etwaige Schwachstellen in der Dokumentation und der Implementierung des Systems aufgezeigt. Ein Voraudit kann Ihnen auf Wunsch einen Statusbericht in Bezug auf die grundsätzliche Zertifizierungsfähigkeit, eine Detailexpertise zu einzelnen Prozessen oder der Konformität zu einzelnen Forderungspunkten der jeweiligen Norm geben. Die Auditmethodik entspricht dabei jener des Zertifizierungsaudits.

4. Zertifizierungsaudit Stufe 2

Im Rahmen der Stufe 2 wird in Ihrem Unternehmen die Wirksamkeit des eingeführten Managementsystems überprüft. Dabei werden in Abteilungen bzw. Organisationseinheiten und entlang der Prozessketten Stichproben zu allen Anforderungen gezogen.

Grundlagen der Auditierung sind:

  • Auditplanung
  • die jeweilige Zertifizierungsnorm bzw. darin festgelegte einzelne Normforderungen
  • organisationsspezifische Dokumente
  • allgemeine und branchenspezifische Grundlagen (Gesetze, weiterführende, branchenspezifische, erforderliche Normierungen,..)

Nach Auswertung und Bewertung der Ergebnisse werden Ihnen im Rahmen des Abschlussgesprächs bereits das Auditergebnis sowie eventuelle Mängel bzw. Abweichungen mitgeteilt. Bei Abweichungen werden Korrekturmaßnahmen festgelegt. In weiterer Folge werden eine Ursachenanalyse und eine jeweilig nachgewiesene Maßnahme nochmals durch das Auditteam verifiziert.


5. TÜV AUSTRIA-Zertifikat
Die tatsächliche Zertifizierung wird nach erfolgter Auditierung und Berichtslegung auf Basis des Auditberichtes durch die Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA ausgesprochen. Sind die folgenden Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt, steht einem rasch ausgestellten Zertifikat nichts mehr im Wege:

  • Dokumentation und Implementierung des Managementsystems
  • Zertifizierungsübereinkommen (Bestätigung des Zertifizierungsangebots, der Zertifizierordnung und der AGBs)
  • positiv absolviertes Audit und damit eine entsprechende Empfehlung Ihres Auditteams an die Zertifizierungsstelle
  • Prüfung der Bilanzen durch einen von uns gemeinsam mit der zuständigen Stelle in der Wirtschaftskammer Österreich definierten Wirtschaftsprüfer

Ein Zertifikat wird für eine Laufzeit von drei Jahren ausgestellt. Um die Gültigkeit des Zertifikates über die gesamte Laufzeit aufrecht zu erhalten, ist die jährliche Durchführung bzw. der jeweils positive Abschluss eines Überwachungsaudits (12 Monate und 24 Monate nach Ausstellung des Zertifikates) erforderlich.

6. Überwachungsaudits
Beim jährlich durchzuführenden Überwachungsaudit werden die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung des Managementsystems stichprobenartig überprüft. Bei den Überwachungsaudits gilt der gleiche Auditumfang wie bei der Zertifizierung, ausgenommen sind die Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer, die bei den Überwachungsaudits keine Anwendung findet.

7. Re-Zertifizierungsaudit
Dieses muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats (i. d. Regel nach drei Jahren) durchgeführt werden. In einem Re-Zertifizierungsaudit (oft auch Wiederholungsaudits genannt) werden wie bei einem Zertifizierungsaudit alle Forderungspunkte stichprobenartig überprüft. Es erfolgt auch eine erneute Beurteilung des Unternehmens durch einen Wirtschaftsprüfer.

Nach positiver Zertifizierungsentscheidung wird erneut ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, welches abermals über jährliche Überwachungsaudits bestätigt wird.

Ihr Zertifikat, das Zertifizierungslogo

Ihr Zertifikat besitzt eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und darf von Ihnen entsprechend der Zertifizierordnung zu Werbezwecken verwendet werden.

Werfen Sie einen Blick auf ein Muster-Zertifikat!


Das Zertifizierungslogo kann sehr gerne beispielsweise auf Ihrem Briefpapier, Ihrer Homepage (jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Organisation) verwendet werden. Die Ihrerseits jeweilig geplante Verwendung muss aus rechtlichen Gründen durch die Zertifizierungsstelle freigegeben/bestätigt werden.

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