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Trinkwasserhygiene

ÖNORM B 5019:2011

Trinkwasserhygiene

Die Erfahrung des TÜV AUSTRIA auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene führte zur Entwicklung eines  Qualitäts­sicherungs­systems, welches dem Kunden weitgehend eigenverantwortlich ermöglicht, einen nachhaltig legionellensicheren aber dennoch wirtschaftlichen und materialschonenden Betrieb seiner Anlage zu gewährleisten. Durch Umsetzung und Protokollierung einiger, einfacher Maßnahmen werden das gesundheitliche, das wirtschaftliche und das juristische Risiko minimiert. Folgende Punkte werden dabei berücksichtigt:

Trinkwasserverordnung:
In § 3.(1) heißt es „Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken und verwendet zu werden.“ Dies bedeutet, dass jeder Anlagenbetreiber verpflichtet ist, sich regelmäßig über die Qualität des Trinkwassers in seiner Anlage zu informieren und alles zu unternehmen, die Trinkwasserqualität laut Trinkwasserverordnung zu gewährleisten. Weitere Details

ÖNORM B 5019:
Diese ÖNORM beschäftigt sich mit dem Thema „Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Überwachung und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen“. Zum einen gibt diese ÖNORM ganz klare Vorgaben, wie Anlagen, die nach Erscheinen dieser Norm errichtet werden, geplant und ausgeführt werden müssen. Zum anderen gibt diese Norm aber auch vor, wie Anlagen, die vor Veröffentlichung dieser Norm errichtet worden sind, zu betreiben sind.

ÖNORM B 1300 und B 1301:
In diesen beiden Normen wird die Objektsicherheitsprüfung für alle Arten von Gebäuden geregelt. Es wird hier auch kein Unterschied hinsichtlich zentraler und dezentraler Warmwasserbereitung gemacht.

In beiden Normen wird folgendes gefordert:

  • Trinkwasser/Nutzwasser: Jährliche Prüfung der Information über die aktuelle Qualität des Trinkwassers
  • Warmwasserverteilnetz: Jährliche Überprüfung der Wasserqualität insbesondere auf das Vorhandensein von Legionellen

OGH-Urteil:
Ein aktuelles OGH-Urteil bestätigt eindeutig und unmissverständlich die Verantwortung des Anlagenbetreibers für die Wasserqualität.

Weiterführende Information: Artikel aus dem BIG Journal zum Thema Trinkwasserhygiene

Ihre Vorteile

In Österreich gehen wir davon aus, dass gesundes Trinkwasser eine Selbstverständlichkeit ist und unser Wasser somit zu jederzeit und überall bedenkenlos verwendet werden kann. Im Gebäude selbst kommt es jedoch oftmals zu negativen Beeinflussung unseres Wassers. Verunreinigtes Trinkwasser hat nicht nur ein gesundheitliches Risiko für den Nutzer der Anlage, sondern auch ein juristisches und wirtschaftliches Risiko für den Anlagenbetreiber oder den verantwortlichen Personenkreis.

Qualität ist das, was der Kunde wünscht. Übertreffen Sie die Erwartungen Ihrer Kunden und verschaffen Sie sich einen Marktvorteil. Ihre Vorteile in Zusammenarbeit mit TÜV AUSTRIA:

  • Mit einer Zertifizierung versichern Sie Ihren Kunden die Einhaltung höchster Qualitätsstandards.
  • Die definierte Dokumentation Ihrer Prozesse zielt auf die fortlaufende Verbesserung Ihrer Einrichtung ab, wodurch Sie Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus sind.
  • Die klare Ausrichtung des Standards ermöglicht Ihren Mitarbeitern ziel- und erfolgsorientiertes Arbeiten, wodurch sie sowohl das Verantwortungsbewusstsein als auch die Motivation Ihrer Belegschaft steigern.
  • Nützen Sie Ihre Zertifizierung innerhalb der Branche, um neue Partner/innen zu finden und bestehende in der Zusammenarbeit zu bestärken.

Zielgruppe

Aufgrund der gesetzlichen und normativen Vorgaben werden die Hygieneanforderungen für Gesundheitseinrichtungen, Haus- und Gebäudeverwaltungen, Vermieter, Anlagenbetreiber jeglicher Art und Branche immer strenger (z.B. Trinkwasserhygiene, Legionellenprophylaxe).

Voraussetzungen

Ein dokumentiertes und in der Organisation integriertes bzw. gelebtes Managementsystem, welches Nachhaltigkeit, offene Kommunikation, Gesetzeskonformität und die Verantwortung der Führung inkludiert.

Ablauf der Zertifizierung

Ein Zertifizierungsprozess dauert in der Regel zwischen drei und fünf Wochen. Bereits bei der Planung berücksichtigen wir Ihre individuellen Anforderungen und die Dringlichkeit Ihrer Zertifizierung. Den genauen Aufwand, sowie Dauer und Kosten legen wir mit Ihnen gemeinsam vor dem Zertifizierungsprozess fest. Am Beginn jedes Zertifizierungsverfahrens steht daher ein Informationsgespräch.

1. Informationsgespräch

Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch informieren wir Sie über die Vorgehensweise zur Erlangung Ihres Zertifikats. Weiters werden u.a. folgende Punkte geklärt:

  • Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Zertifizierung
  • Ziele und Nutzen der Zertifizierung
  • Abgleich der Unternehmensdaten und Festlegung des Geltungsbereiches der Zertifizierung
  • Besprechung Ihrer spezifischen Anforderungen und Wünsche
  • Festlegung der nächsten erforderlichen Schritte in Richtung Zertifizierung


Auf Basis dieses Informationsgesprächs erhalten Sie ein individuelles und auf Ihre Organisation maßgeschneidertes Angebot.

2. Beauftragung
Sind Sie mit dem gestellten Angebot zufrieden, wird die Zertifizierungsstelle beauftragt. Nachdem Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, beginnt der Zertifizierungsprozess mit einer gemeinsamen terminlichen Abstimmung mit dem/der verantwortlichen Auditor/in.

3. Voraudit (optional)
Auf Wunsch kann ein Voraudit durchgeführt werden. Dies ist aber keine notwendige Voraussetzung zur Zertifizierung.

Anhand eines gemeinsam definierten Rahmens werden entweder spezielle Bereiche bzw. Prozesse oder die Gesamtsituation Ihrer Organisation auditiert. Dabei werden etwaige Schwachstellen in der Dokumentation und der Implementierung des Systems aufgezeigt. Ein Voraudit kann Ihnen auf Wunsch einen Statusbericht in Bezug auf die grundsätzliche Zertifizierungsfähigkeit, eine Detailexpertise zu einzelnen Prozessen oder der Konformität zu einzelnen Forderungspunkten der jeweiligen Norm geben. Die Auditmethodik entspricht dabei jener des Zertifizierungsaudits.

4. Zertifizierungsaudit Stufe 1

Das Stufe-1-Audit dient zur Feststellung Ihrer Zertifizierungsfähigkeit. Standortspezifische Bedingungen werden beurteilt und notwendige Informationen bezüglich des Geltungsbereichs gesammelt. Folgende  Hauptpunkte werden vorwiegend in der Auditstufe 1 behandelt:
Prüfung der Dokumentation auf Konformität und Vollständigkeit im Abgleich mit den jeweiligen Normanforderungen.
Status der Implementierung des Managementsystems im Unternehmen: Lässt das vorhandene Management sowie der Implementierungsgrad des Managementsystems in der Organisation grundsätzlich eine Zertifizierung zu oder fehlen noch entscheidende Details?
Vor Durchführung der Auditstufe 2 wird mit dem erlangten Wissen zu Ihrer Organisation und dem Managementsystem eine Auditplanung für das eigentliche Zertifizierungsaudit erstellt und mit Ihnen abgestimmt.

5. Zertifizierungsaudit Stufe 2
Im Rahmen der Stufe 2 wird in Ihrem Unternehmen die Wirksamkeit des eingeführten Managementsystems überprüft. Dabei werden in Abteilungen bzw. Organisationseinheiten und entlang der Prozessketten Stichproben zu allen Anforderungen gezogen.
Grundlagen der Auditierung sind

  • Auditplanung
  • die jeweilige Zertifizierungsnorm bzw. darin festgelegte einzelne Normforderungen
  • organisationsspezifische Dokumente
  • allgemeine und branchenspezifische Grundlagen (Gesetze, weiterführende, branchenspezifische, erforderliche Normierungen,..)

Nach Auswertung und Bewertung der Ergebnisse werden Ihnen im Rahmen des Abschlussgesprächs bereits das Auditergebnis sowie eventuelle Mängel bzw. Abweichungen mitgeteilt. Bei Abweichungen werden Korrekturmaßnahmen festgelegt. In weiterer Folge werden eine Ursachenanalyse und eine jeweilig nachgewiesene Maßnahme nochmals durch das Auditteam verifiziert.

6. TÜV AUSTRIA-Zertifikat
Die tatsächliche Zertifizierung wird nach erfolgter Auditierung und Berichtslegung auf Basis des Auditberichtes durch die Zertifizierungsstelle des TÜV AUSTRIA ausgesprochen. Sind die folgenden Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt, steht einem rasch ausgestellten Zertifikat nichts mehr im Wege:

  • Dokumentation und Implementierung des Managementsystems
  • Zertifizierungsübereinkommen (Bestätigung des Zertifizierungsangebots, der Zertifizierordnung und der AGBs)
  • positiv absolviertes Audit und damit eine entsprechende Empfehlung Ihres Auditteams an die Zertifizierungsstelle


Ein Zertifikat wird für eine Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt. Um die Gültigkeit des Zertifikates über die gesamte Laufzeit aufrecht zu erhalten, ist die jährliche Durchführung bzw. der jeweils positive Abschluss eines Überwachungsaudits (12 Monate und 24 Monate nach Ausstellung des Zertifikates) erforderlich.

7. Überwachungsaudits
Beim jährlich durchzuführenden Überwachungsaudit werden die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung des Managementsystems stichprobenartig überprüft. Überwachungsaudits sind in Bezug auf den Auditumfang kürzer und umfassen neben den aufgezeigten Mängeln aus dem letzten Audit auch verschiedene Schwerpunkte aus den Normenforderungen.

8. Re-Zertifizierungsaudit
Dieses muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats (i. d. Regel nach drei Jahren) durchgeführt werden. In einem Re-Zertifizierungsaudit (oft auch Wiederholungsaudits genannt) werden wie bei einem Zertifizierungsaudits alle Forderungspunkte stichprobenartig überprüft. Der Aufwand dieses wiederholenden Zertifizierungsverfahrens ist gegenüber einem Erstzertifizierungsverfahren verkürzt (ca. 2/3 der Auditzeit eines Erstzertifizierungsverfahrens).

Nach positiver Zertifizierungsentscheidung wird erneut ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, welches abermals über jährliche Überwachungsaudits bestätigt wird.

Ihr Zertifikat, das Zertifizierungslogo

Ihr Zertifikat besitzt eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und darf von Ihnen entsprechend der Zertifizierordnung zu Werbezwecken verwendet werden.

Werfen Sie einen Blick auf ein Muster-Zertifikat!


Das Zertifizierungslogo kann sehr gerne beispielsweise auf Ihrem Briefpapier, Ihrer Homepage (jeweils im Zusammenhang mit Ihrer Organisation) verwendet werden. Die Ihrerseits jeweilig geplante Verwendung muss aus rechtlichen Gründen durch die Zertifizierungsstelle freigegeben/bestätigt werden.

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