Überprüfung nach NISV für Betreiber kritischer Infrastruktur
In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ist gerade bei Betreibern kritischer Infrastruktur ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen sicherzustellen, gezielte Angriffe bzw. Sicherheitsvorfälle zu erfassen und das Risiko für erhebliche Störungen zu minimieren. Daher nimmt die Durchführungsverordnung zum Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG 2018), die vergangenen Sommer verabschiedet wurde, Betreiber wesentlicher Dienste in die Pflicht. Die NISV (2019) regelt, welche Sektoren tatsächlich betroffen sind und zu den „wesentlichen“ Diensten zählen. Darunter fallen vor allem die Kernbereiche Gesundheitswesen, Zahlungsverkehr, Energie- und Trinkwasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Anbieter von digitalen Diensten, die gewisse Schwellenwerte überschreiten. Bereits die europäische NIS-Richtlinie (2016) legte auf EU-Ebene fest, dass Betreiber von kritischer Infrastruktur besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen und speziellen Meldepflichten unterliegen.
Diese Betreiber wesentlicher Dienste werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) via Bescheid verständigt und müssen spätestens alle drei Jahre nach Zustellung des Bescheids einen Nachweis erbringen, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für ihre Netz- und Informationssysteme getroffen werden.
TÜV AUSTRIA, seines Zeichens unabhängige Prüf- und Zertifizierungsgesellschaft, fungiert als qualifizierte Stelle nach NISV und ist befähigt, alle geforderten organisatorischen und technischen Überprüfungen durchzuführen. Kombi-Audits mit ISO 27001 sind möglich und schaffen Synergien.