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Zertifizierung nach § 188 Eisenbahngesetz

Zertifizierung nach § 188 ff Eisenbahngesetz - Transport

Die Richtlinie 2004/94/EG sowie der § 188 ff Eisenbahngesetz des österreichischen Eisenbahngesetzes sehen die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems für Eisenbahnverkehrs-, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie sonstigen Eisenbahnunternehmen vor. Ziel ist die systematische Kontrolle aller Risiken, die sich aus den spezifischen Prozessen dieser Unternehmen ergeben.

Die Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem können wie in einem Qualitätsmanagementsystem erarbeitet und eingeführt werden. Neben einer Sicherheitsordnung, der Vorgabe von Sicherheitszielen und der Einhaltung technischer bzw. rechtlicher Vorgaben wird u.a. eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Unfall- bzw. Störungsmanagement gefordert. Im jährlichen Sicherheitsbericht findet eine Bewertung der erreichten Indikatoren und Ziele statt.
Das Sicherheitsmanagementsystem kann nach der Norm EN ISO 9001 zertifiziert werden und dient der Behörde als Vorlage zur Erlangung der Sicherheitsbescheinigung.
Die Zusammenarbeit mit Eisenbahnexperten gewährleistet ein praxisorientiertes Audit.

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