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Brandschutzmanager/in

Brandschutzmanager/in
Als Brandschutzmanager/in erfassen und beurteilen Sie brandschutzrechtliche, -technische und
-organisatorische Fragen ganzheitlich und koordinieren alle Belange des Brandschutzes.
Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Brandschutzbestimmungen aufgrund der Arbeitsstättenverordnung
  • Baulicher und technischer Brandschutz
  • Brandschutzmanagement und Organisation
  • Umgang mit Notfällen und Krisenmanagement im Ernstfall
  • Zukauf von Leistungen im Brandschutz: Forderung der Instandhaltung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die für Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes und für das „Managen von Brandrisiken“ verantwortlich sind.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)
  • der mündlichen Prüfung in Form der Präsentation der Projektarbeit und ergänzender Fragen zur Projektarbeit sowie zum Thema Brandschutzmanagement

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Brandschutzmanager/in, das drei Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich betrieblicher Brandschutz (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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