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Compliance Manager/in

Compliance Manager/in
Als Compliance Manager/in verstehen Sie es, die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Verhaltenskodizes sicher zu stellen und können ein Compliance Managementsystem im Unternehmen einführen und koordinieren. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Aufgaben des Compliance Management im Unternehmen
  • Compliance Regelungen in bestehenden Managementsystemen
  • Implementierung von Compliance Management in Integrierte Managementsysteme
  • Gängige Rechtsgrundlagen im betrieblichen Bereich
  • Sicherstellung der betrieblichen Compliance: Recherche – Dokumentation - Reporting

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die für die betriebliche Compliance verantwortlich sind.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)
  • der mündlichen Prüfung in Form der Präsentation der Projektarbeit und ergänzender Fragen zur Projektarbeit sowie zum Thema Compliance Management

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Compliance Manager/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Compliance Management (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

Fachspezifische Weiterbildungen

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