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Datenschutzbeauftragte/r

Datenschutzbeauftragte/r
Die betrieblichen Datenschutzanforderungen werden zunehmend komplexer. Als Daten­schutz­beauftragte/r sind Sie innerbetrieblich sowohl für die Einhaltung der im Bereich Datenschutz gültigen Rechtsvorschriften zuständig als auf für die Wahrung der Rechte der Betroffenen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
  • Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) i.d.g.F
  • Datenschutz im Arbeitsleben
  • Datenschutz und Kommunikation
  • Policies im Unternehmen
  • Prozesse in der IT
  • Sicherheitsaspekte
  • Abwicklung der Betroffenenrechte
  • Datenschutzaudit

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die innerbetrieblich für Datenschutzfragen zuständig sind, insbesondere Mitarbeiter/innen der Bereiche Datenverarbeitung, Datenschutz, Organisation, IT-Sicherheit, Revision und Controlling sowie (Wirtschafts-)Informatiker.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Datenschutzbeauftragte/r, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Datenschutzbeauftragte/r (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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