Zum Hauptinhalt springen

Digitale Kompetenz

Digitale Kompetenz

Die Digitalisierung bringt gerade im beruflichen Umfeld enorme Chancen mit sich. Digitale Kompetenz bedeutet, dass man im Umgang mit Online-Plattformen versiert ist, die Grundzüge der DSGVO und des Urheberrechts kennt und weiß, wie man digitale und soziale Medien im Kundenkontakt erfolgreich einsetzt.

Dies umfasst grob folgende Bereiche:

  • DSGVO und Urheberrecht
  • Datensicherheit
  • Kundenkontakt und Newsletter (Verwaltung und Ausführung)
  • Online Veröffentlichung und Datenweitergabe
  • Gestaltung von Posts, Stories und Kurzfilmen
  • Social Media Management (Basics)
  • Sozial Netze im Unternehmen nutzen
  • Einsatz von Online Tools - wie Online Meetings oder Mooc`s
  • Online Team und Eventmanagement
  • Digitale Teamarbeit
  • Wunderlisten, Doodle und Mindmaps

Zielgruppe

Digitale Grundkenntnisse sind quer über alle Branchen gefragt und aus der modernen Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Das Personenzertifikat richtet sich an alle, die ihren digitalen Kenntnissen und Fähigkeiten mit einem Zertifikat Ausdruck verleihen möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:

  • einer schriftlichen Prüfung bestehend aus zehn offenen Fragen und zehn Single- und/oder Multiple Choice Fragen
  • einem Fachgespräch, bestehend aus zwei Fragen (weitere Details sind dem Zertifizierungsprogramm zu entnehmen)

Mit positiv absolvierter Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis fachspezifischer Praxis (z.B. Bestätigung durch den Arbeitgeber) oder alternativ ein Fachgespräch
  • der Nachweis von mindestens acht Unterrichtseinheiten fachspezifischer Weiterbildung an der LIK Akademie für Foto und Design oder Vergleichbares. Alternativ eine schriftliche Prüfung.

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

  •   | Drucken
to top