Zum Hauptinhalt springen

Energiebeauftragte/r – Energiemanagementsysteme

Energiebeauftragte/r - Energiemanagementsysteme
Im Rahmen des Energiemanagements erstellen Sie als Energiebeauftragte/r Ist-Analysen des Energieverbrauchs, zeigen Verbesserungsmaßnahmen zur Kostensenkung auf und beraten die Geschäftsführung in allen Belangen zum Thema Energieeffizienz. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Energie- und Umweltmanagementsysteme (ISO 50001, EMAS, ISO 14001)
  • Management von Energiedaten
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Relevante Energiekennzahlen
  • Energieträger
  • Analyse und Beurteilung von Energiesystemen
  • Audits nach Energieeffizienzgesetz und ÖNORM EN 16247

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die für die Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz und/oder für die Einführung eines Energiemanagementsystems zuständig sind.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Energiebeauftragte/r - Energiemanagementsysteme, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Energiemanagement (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

  •   | Drucken
to top