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Fachkundige/r für Brandabschottungen

Fachkundige/r für Brandabschottungen
Als Fachkundige/r für Brandabschottungen sind Sie für den korrekten Einbau von Brandabschottungen in Neubauten sowie bei Umbauten verantwortlich. Sie wählen für die jeweilige Maßnahme das richtige Produkt, kennzeichnen die Brandabschottungen im Gebäude und überprüfen diese regelmäßig. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Rechtliche Grundlagen und bautechnische Richtlinien
  • Anforderungen an Brandabschottungen
  • Fachgerechter Einbau
  • Probleme bei Planung und Einbau
  • Unsachgemäße Abschottungen, Überprüfungen und Abnahme
  • Wartung und Instandsetzung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Betriebliche Brandschutzorgane, Fachmonteure, Gebäudetechniker/innen sowie haustechnisches Fachpersonal.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkundige/r für Brandabschottungen, das fünf Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Fachkundige/r für Brandabschottungen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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