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Fachkundige/r für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Fachkundige/r für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind wesentliche Elemente des vorbeugenden Brandschutzes und müssen im Brandfall einwandfrei funktionieren. Als Fachkundige/r für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, warten diese und dokumentieren die Prüfungen und Wartungen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Einschlägige Normen, Technische Richtlinien und Verordnungen
  • Funktionsfähigkeitsprüfung und Wartung von elektrisch und pneumatisch betriebenen RWA
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Betriebsinterne Organisation von Wartungsarbeiten
  • Dokumentation im Prüfbuch, Anlagenprotokollbuch und Wartungsprotokoll

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, welche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Gebäuden prüfen sollen bzw. Mitarbeiter/innen von Fachfirmen welche RWA-Anlagen warten, prüfen und instand halten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • praktische Prüfung an einer RW-Übungsanlage
  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkundige/r für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, das fünf Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z.B. an der Kleidung - präsentieren. 

 

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis über die regelmäßige Prüfung und Wartung von RWA innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung, Referenz-/Kundenliste)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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