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Fachkundige/r funktionale Sicherheit für Prozesstechnik

Fachkundige/r funktionale Sicherheit für Prozesstechnik
Als Fachkundige/r der funktionalen Sicherheit für Prozesstechnik bewerten Sie Risiken und planen auf Basis der Risikoanalyse Sicherheitsfunktionen von prozesstechnischen Anlagen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Sicherheitslebenszyklus
  • Risikomanagement
  • Wahrscheinlichkeitsrechnung
  • Gefahrenanalyse
  • Risikograph / Layer-of-Protection-Analyse (LOPA)
  • Sicherheitsspezifikation
  • Ausfallswahrscheinlichkeit
  • Sicherheitsmanagement
  • Redundanzen
  • Design der sichertechnischen Funktion
  • Verifikation (Äquivalentes Sicherheitsniveau)
  • Installation und Abnahme
  • Betrieb und Wartung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Sicherheitsverantwortliche und Fachkräfte, die Sicherheitssysteme in der Prozesstechnik projektieren oder betreiben.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice) und offenen Fragen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkundige/r funktionale Sicherheit für Prozesstechnik, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten dreijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich der funktionalen Sicherheit für Prozesstechnik (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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