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Fachkundige/r und Aufsichtsperson für das Befahren von Behältern

Fachkundige/r und Aufsichtsperson für das Befahren von Behältern
Unter Befahren werden Tätigkeiten zusammengefasst, bei denen sich Personen in einem Behälter oder engen Raum– wie Silos, Schächte, Gruben, Kanäle oder Rohrleitungen –  aufhalten. Als Fachkundige/r und Aufsichtsperson ordnen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen an, erteilen die Zustimmung für das Befahren und stellen sicher, dass die Schutzmaßnahmen während der Tätigkeit eingehalten und im Notfall sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Rechtsgrundlagen
  • Arbeiten in Behältern
  • Gefahrenanalyse und Schutzmaßnahmen
  • Handhabung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Umgang mit Rettungs- und Sicherungsgeräten
  • Ausstellung von Befahrschein, Freigabeschein und Befahrerlaubnis

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die als Fachkundige und Aufsichtspersonen Arbeiten in Behältern freigeben und beaufsichtigen sollen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachkundige/r und Aufsichtsperson für das Befahren von Behältern, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Fachkundige/r und Aufsichtsperson für das Befahren von Behältern (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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