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IMS-Auditor/in

IMS-Auditor/in
Als IMS-Auditor/in bilden Sie das Rückgrat eines Integrierten Managementsystems und haben eine zentrale Controlling- und Coaching-Funktion beim Aufbau und der Verankerung sowie bei der ständigen Verbesserung des Integrierten Managementsystems. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Ziel und Zweck von Integrierten Managementsystemen
  • Überblick über aktuelle Normen und Regelwerke
    ISO 9001:2015
    ISO 14001:2015 und EMAS III-VO
    OHSAS 18001:2007 und SCC
  • Gemeinsamkeiten und spezifische Anforderungen
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung der Auditierung eines Integrierten Managementsystems
  • Erkennen, Vereinbaren und wirksame Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Qualität, die mit der Auditierung und Weiterentwicklung von Integrierten Managementsystemen betraut sind bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat IMS-Auditor/in, das fünf Jahre gültig ist

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Auditor/in für Integrierte Managementsysteme (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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