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ISMS-Manager/in und -Auditor/in nach ISO 27001

ISMS-Manager/in und -Auditor/in
Daten und Informationen bilden das Know-How jedes Unternehmens und stellen somit kritische Vermögenswerte dar. Als ISMS-Manager/in und ISMS-Auditor/in nehmen Sie eine Schlüsselfunktion im Unternehmen ein. Sie bauen ein Informationssicherheits-Managementsystem auf, implementieren, entwickeln das System weiter und führen interne Audits durch. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Die Normenfamilie der ISO 2700x
  • Aufbau und Umsetzung eines ISMS nach ISO 27001 & 27002
  • Dokumentationsanforderungen & Dokumentenlenkung
  • Risikomanagement in der IT
  • Awareness, Datenschutz & Forensik
  • Auditplanung und -durchführung nach ISO 27001

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

IT-Führungskräfte, -Administratoren und -Techniker/innen, IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte sowie Personen, die für die Informationssicherheit verantwortlich sind.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice) und offenen Fragen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat ISMS-Manager/in und -Auditor/in nach ISO 27001, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als ISMS-Manager und -Auditor/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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