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Lieferantenauditor/in

Lieferantenauditor/in
Als Lieferantenauditor/in beurteilen und beobachten Sie die Qualität von Lieferanten und Partnern, stimmen die Erfüllung von festgelegten Anforderungen gemeinsam ab, stärken das Vertrauen und eruieren gemeinsam mögliche Verbesserungen und Optimierungen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Vereinbarung und Abstimmung von Lieferanten-/­Kundenaudits
  • Vorbereitung und Durchführung von System-, Prozess- und Produktaudits beim Lieferanten
  • Partner- und lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Umgang mit Abweichungen
  • Unterstützung bei Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen
  • Sachlich und verhandlungstechnisch fundierter Umgang mit Lieferanten und Kunden

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die Lieferanten-/Kundenaudits durchführen oder begleiten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Lieferantenauditor/in, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen regelmäßigen Auditor/innen-Tätigkeit und davon mindestens ein Jahr als Lieferantenauditor/in innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

    zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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