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Medizinprodukteberater/in

Medizinprodukteberater/in
Als Medizinprodukteberater/in informieren und beraten Sie Fachkreise über das Medizinprodukt, weisen in sachgerechte Handhabung ein und übernehmen Aufgaben der Marktüberwachung. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • EU-Richtlinien, Medizinproduktegesetz (MPG) und seine Verordnungen
  • CE-Kennzeichnung
  • Klassifizierung von Medizinprodukten
  • Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
  • Auslobung und Schulung
  • Medizinprodukte-Vigilanz
  • Instrumente der Marktüberwachung
  • Meldepflicht §§ 70ff MPG
  • Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb
  • Produkthaftung, Produktsicherheit

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Medizinprodukteberater/innen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis über mindestens 1 Jahr Berufspraxis als Medizinprodukteberater/in
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Medizinprodukteberater/in

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)
  • der mündlichen Prüfung in Form der Präsentation eines Medizinproduktes bzw. der Einweisung in die sachgerechte Handhabung sowie ergänzender Fragen zur Präsentation

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Medizinprodukteberater/in, das drei Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 6 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Medizinprodukteberater/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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