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Photovoltaikpraktiker/in

Photovoltaikpraktiker/in
Photovoltaikanlagen nutzen die Kraft der Sonne zur umweltschonenden Stromerzeugung. Als Photovoltaik­praktiker/in errichten, installieren sowie warten und betreiben Sie Photovoltaikanlagen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Netzkoppelung mit und ohne Batteriespeichersystem
  • Eigenverbrauchsoptimierung mit dem Schwerpunkt Batteriespeicher
  • Haustechnik – Photovoltaik-Wärme
  • Bau einer Batteriespeicheranlage und Optimierung des Eigenverbrauchs
  • Sicherheitsanforderungen
  • Installation, Betrieb, Wartung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Monteur/innen von Photovoltaikanlagen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Photovoltaikpraktiker/in der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis einer abgeschlossenen Lehre oder höherwertige Ausbildung
  • der Nachweis über eine mindestens zweijährigen Berufserfahrung und davon mindestens eine einjährige Berufserfahrung im Bereich der Errichtung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Photovoltaikpraktiker/in

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Choice) und der Ausarbeitung eines Fallbeispiels
  • der mündlichen Prüfung

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Photovoltaikpraktiker/in, das drei Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Photovoltaikpraktiker/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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