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Planungs- und Baustellenkoordinator/in

Planungs- und Baustellenkoordinator/in
Als Planungs- und Baustellenkoordinator/in planen und koordinieren Sie alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei Bauprojekten, stimmen die Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Bau ab und koordinieren die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Bauarbeiterkoordinationsgesetz
  • ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz
  • Haftungsfragen zum Bauarbeiterkoordinationsgesetz
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Präventivmaßnahmen am Bau
  • Baubesprechung und Koordinationsgespräch

besitzen.

Ihre Ansprechperson:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die als Planungs- und Baustellenkoordinator/innen tätig sind bzw. werden sollen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis des abgeschlossenen Lehrgangs zum/r Planungs- und Baustellenkoordinator/in der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz im Hoch- oder Tiefbau (HTL oder Studienabschluss)
  • der Nachweis über mindestens 3 Jahre Praxis in der Planungs- und Baustellenkoordination
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Planungs-und Baustellenkoordinator/in

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice) und der Ausarbeitung eines Fallbeispiels
  • der mündlichen Prüfung in Form von ergänzender Fragen zum Fallbeispiel

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Planungs- und Baustellenkoordinator/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Planungs- und Baustellenkoordinator/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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