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Produktsicherheitsbeauftragte/r

Produktsicherheitsbeauftragte/r
Als Produktsicherheitsbeauftragte/r stellen Sie die Sicherheitsaspekte aufgrund gesetzlicher und kundenspezifischer Forderungen fest und definieren im Rahmen der betrieblichen Produkt- und Prozessverantwortung die Anforderungen zur Produktsicherheit. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Produktsicherheitsgesetz & Produkthaftungsgesetz
  • Haftung für fehlerhafte Produkte
  • Strafrechtliche Risiken, Versicherungspflicht für Unternehmen
  • Behördliche Maßnahmen, Rückruf von Produkten
  • Zivilrechtliche und vertragliche Grundlagen, Vereinbarungen
  • Fehlerprävention
  • Fertigungs- und Produktchecks, Produktionslenkungspläne, FMEA, Prüfanweisungen und Selbstkontrolle
  • Verifizierung von Maßnahmenwirksamkeit

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die als Produktsicherheitsbeauftragte tätig werden sollen bzw. sind.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice) und offenen Fragen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Produktsicherheitsbeauftragte/r, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Produktsicherheitsbeauftragte/r (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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