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Prozessmanager/in GPM Professional Level

Prozessmanager/in - GPM Professional Level
Prozessmanagement bildet das Fundament für ein effektives und effizientes Managementsystem eines modernen Unternehmens. Als Prozessmanager/in Professional Level identifizieren, analysieren, steuern und optimieren Sie Unternehmensprozesse, sorgen für die Umsetzung und Einführung von Prozessen sowie das begleitende Prozesscontrolling. Außerdem erkennen und stellen Sie Prozesspotentiale dar und sind in der Lage die Managementprozesse mit den operativen Prozessen und Ebenen zu verbinden. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Geschäftsprozessmanagement (GPM) Grundlagen
  • Prozessoptimierung
  • Prozessbetrieb
  • GPM Methoden und Tools
  • Strategisches GPM

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die Kenntnisse im Prozessmanagement besitzen, sowie ausgebildete Prozessmanager/innen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der Ausarbeitung einer Geschäftsprozess-Spezifikation nach dem GPM-Ebenenkonzept
  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben und/oder sowie offenen Fragen
  • der mündlichen Prüfung in Form ergänzender Fragen zur Präsentation sowie zum Thema Geschäftsprozessmanagement

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Prozessmanager/in GPM Professional Level, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichts­einheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten einjährigen regelmäßigen prozessbezogenen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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