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Qualitätsauditor/in

Qualitätsauditor/in
Als Qualitätsauditor/in führen Sie interne Audits durch und nutzen dieses als Instrument zur Erfassung des aktuellen Entwicklungsstandes des Unternehmens, überprüfen die Wirksamkeit von Maßnahmen und Trends und spüren Veränderungen auf. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Qualifikationsanforderungen an Auditor/innen
  • Qualitäts- und Prozessmanagement
  • Prozessmanagement-Modell der ISO 9001
  • Organisation & Durchführung von Audits
  • Audit Gesprächsführung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die mit der Durchführung von internen Audits nach ISO 9001 betraut sind bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Qualitätsauditor/in der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum/r Qualitätsbeauftragten im Umfang von mind. 24 Unterrichtseinheiten (es werden Ausbildungen anerkannt, die nicht länger als 5 Jahre vor der Zertifizierungsprüfung besucht wurden)
    oder
    der Nachweis einer mind. zweijährigen Berufspraxis als Qualitätsmanager/in oder Qualitätsbeauftragte/r
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Qualitätsauditor/in

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Qualitätsauditor/in, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Qualitätsauditor/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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