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Qualitätsauditor/in im Gesundheitswesen

Qualitätsauditor/in im Gesundheitswesen
Als Qualitätsauditor/in im Gesundheitswesen führen Sie interne Audits nach den Anforderungen der qualitätsrelevanten Vorgänge und Funktionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens durch und nutzen das Audit als Instrument zur Erfassung des aktuellen Entwicklungsstandes des Unternehmens und überprüfen die Wirksamkeit von Maßnahmen und Trends und spüren Veränderungen auf. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Qualitätsnormen & Methoden im Gesundheitswesen
    (ISO 9001, EN 15224:2012, EFQM, Joint Commission, ISO 13485)
  • Zweck, Vorbereitung & Durchführung von Audits
  • Audit-Gesprächsführung
  • Umsetzung von QM-Aspekten mit kollegialer Führung & allen Mitarbeiter/innen
  • Risikobereiche im medizinischen Bereich

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die mit der Durchführung von internen Audits betraut sind bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Qualitätsauditor/in im Gesundheitswesen, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Qualitätsauditor/in im Gesundheitswesen (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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